Marode Flöha-Brücke muss weg

12.04.2021, 10:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion erteilt Startschuss für neues Brückenbauwerk zwischen Heidersdorf und Seiffen

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ersatzneubau der die Flöha querenden Brücke im Zuge der Staatsstraße 211 in Heidersdorf genehmigt.

»Die bestehende Brücke aus dem Jahr 1938 ist in die Jahre gekommen und weist mittlerweile deutlich sichtbare Schäden auf. Eine ausreichende Stand- und Tragsicherheit kann so auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Da es nicht wirtschaftlich wäre, die Brücke zu sanieren, wird sie abgerissen und neu errichtet«, legt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen dar. »Die Brücke wird im Flöhatal und damit in einem besonders schutzwürdigen Naturraum errichtet. Deshalb werden beispielsweise hochstämmige Laubbäume zum Ausgleich gepflanzt werden« so Kraushaar weiter.

Das Vorhaben umfasst den Ersatzneubau der Brücke einschließlich der Anpassung an die angrenzenden Straßenbereiche der S 211. Das betroffene Areal ist am östlichen Rand des Gemeindegebietes Heidersdorf gelegen und grenzt an die Gemeinde Seiffen an. Träger des Vorhabens ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die gesamte Straßenausbaulänge beträgt ca. 54 Meter. Im Zuge der Baumaßnahme soll der bestehende Verlauf der S 211 sowie die Brückenführung größtenteils erhalten werden. Die S 211 wird in Höhe und Grundriss unverändert bleiben, ebenso wie ihre Achse im Brückenbereich.

Die Brücke liegt im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet »Flöhatal«. Neben der FIöha mit ihren gewässerbegleitenden Vegetationsstrukturen und Artenvorkommen werden auch ältere Bäume an der Straße sowie am Waldrand vom Bauvorhaben betroffen sein. Aus diesem Grund wurde im Vorfeld ein Maßnahmenkonzept zur Minderung und Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen erarbeitet, das die hohe Schutzbedürftigkeit des Standortes bei der Baumaßnahme berücksichtigt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden zeitnah in der Gemeindeverwaltung Seiffen öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor ortsüblich bekannt gemacht.


zurück zum Seitenanfang