Sachsen fasst Statut des Lessingpreises neu
13.04.2021, 14:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Drei Förderpreise ab 2021
Ab diesem Jahr können bis zu drei – statt wie bisher zwei – Förderpreise des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen vergeben werden. Das hat das Sächsische Kabinett heute mit der Neufassung des Statuts des Lessing-Preises entschieden.
»Mit dieser Änderung können gerade im Jahr 2021 angesichts der Corona-Krise drei Kunstschaffende ausgezeichnet und ihnen damit eine Unterstützung zuerkannt werden. Auch künftig hat das Kuratorium damit eine gewisse Flexibilität, denn die Auswahl zwischen den kreativen und einzigartigen Vorgeschlagenen ist wirklich nicht leicht«, betonte die Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.
Um dies umzusetzen, musste das Statut entsprechend neugefasst werden. Künftig soll dem Kuratorium freistehen, bis zu drei Förderpreise zu vergeben und die für die Förderpreise vorgesehene Preissumme von 15.000 Euro auf die Preisträger nach seinem Willen aufzuteilen. Die Vergabe von drei statt bisher zwei Förderpreisen hatte das Kuratorium in der Sitzung zur Bestimmung der Preisträger des Lessing-Preises des Freistaates Sachsen vorgeschlagen.
Den Lessingpreis des Freistaates Sachsen verleiht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Andenken an Gotthold Ephraim Lessing alle zwei Jahre im Rahmen der Kamenzer Lessingtage. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und würdigt herausragende Leistungen im Geiste Lessings, vornehmlich auf dem Gebiet der Literatur, der Literaturkritik und des Theaters. Vielversprechende Begabungen in diesen Bereichen werden durch die Vergabe der Förderpreise öffentlich anerkannt. Die Förderpreise sind mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.