Aufruf zu einer Interessensbekundung für ein »Denkmalnetz Sachsen«

15.04.2021, 14:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) ruft zu Interessenbekundungen für den Aufbau eines Beratungsnetzwerks für Denkmalbesitzer und -interessierte im Freistaat Sachsen auf.
Der Aufruf richtet sich an Akteure der Zivilgesellschaft, die interessiert sind, Träger eines landesweit tätigen Beratungsnetzwerkes zu werden. Das Beratungsnetzwerk soll langfristig etabliert und seinen Sitz im Freistaat Sachsen nehmen. Innerhalb der ersten vier Jahre soll, vorbehaltlich einer Bestätigung durch den Haushaltsgesetzgeber, eine Förderung durch den Freistaat Sachsen als Anschubfinanzierung erfolgen.

Die Staatsregierung zielt auf die Etablierung eines Beratungsnetzwerks für Denkmalbesitzer und -interessierte in zivilrechtlicher Organisationsform, das laufende Aktivitäten und Initiativen von Vereinen und Vereinigungen auf kommunaler und regionaler Ebene sinnvoll aufgreift, bündelt und ergänzt sowie gewinnbringend neben die Maßnahmen der Amtsdenkmalpflege stellt.

Namentlich werden der Aufbau und Pflege einer Kommunikationsplattform, die Erschließung und Schaffung vielfältiger landesweiter, regionaler und projektbezogener Beratungsangebote, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit für Denkmaleigentümer, Denkmalpfleger im Ehrenamt und interessierte Öffentlichkeit erwartet.
Das Verfahren zur Auswahl und späteren Förderung wird vom LfD durchgeführt. Die Interessenbekundungen sollen bis zum 12. Mai 2021 vorliegen. Danach schließt sich ein mehrstufiges Verfahren zur Konzepterarbeitung und Auswahl an.

Hintergrund
Der Aufruf folgt der Verpflichtung aus dem Koalitionsvertag für die Sächsische Staatsregierung 2019 bis 2024, die die Unterstützung des Aufbaus eines privat organisierten Beratungsnetzwerkes mit Know-how und finanziellen Mitteln vorsieht.

Das LfD ist die Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege. Seit Dezember 2019 ist es dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung unmittelbar nachgeordnet.
Zu seinen zentralen Aufgaben des LfD gehören die Erfassung und Erforschung von Kulturdenkmalen, die fachliche Betreuung und Dokumentation von Maßnahmen an Kulturdenkmalen, die Pflege und Verwaltung seiner Sammlungen und die Bewilligung von Fördermitteln.


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