Neuer Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts

29.04.2021, 11:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Urkundenübergabe mit Staatsministerin Katja Meier, Dirk Eberhard Kirst (links) und Dr. Michael Gockel (rechts)

Urkundenübergabe mit Staatsministerin Katja Meier, Dirk Eberhard Kirst (links) und Dr. Michael Gockel (rechts)

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Urkundenübergabe mit Staatsministerin Katja Meier

Urkundenübergabe mit Staatsministerin Katja Meier

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Dirk Eberhard Kirst

Dirk Eberhard Kirst

Dirk Eberhard Kirst wird zum 1. Mai 2021 neuer Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts.

Dirk Eberhard Kirst wurde im Jahr 1960 in Heidelberg geboren. Nach erfolgreicher Absolvierung beider juristischer Staatsexamen wurde er im Oktober 1991 zum Richter auf Probe ernannt und dem Kreisgericht Zwickau-Stadt zugewiesen. Nach einer Abordnung an das Arbeitsgericht Kempten war er ab 1992 beim Arbeitsgericht Zwickau tätig, wo er im November 1994 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt wurde. Nach einer Abordnung an das Landesarbeitsgericht 1995 war Dirk Eberhard Kirst zwischen 1996 und 2001 im Staatsministerium der Justiz tätig, wo er unter anderem ein Personalreferat leitete. In den Jahren 2001 bis 2007 bekleidete er das Amt des Direktors des Amtsgerichts Aue. Im Anschluss daran wurde er Direktor des Amtsgerichts Zwickau, welches er bis 2012 leitete. Darüber hinaus war er zwischen 2008 und 2012 als Gesamtprojektleiter für die Einführung neuer IT-Verfahren in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit verantwortlich. Im Januar 2013 übernahm Dirk Eberhard Kirst die Stelle des Vizepräsidenten beim Landgericht Chemnitz. Seit Juni 2017 ist der 60-jährige Richter Präsident des Landgerichts Zwickau.

Dirk Eberhard Kirst tritt die Nachfolge von Dr. Michael Gockel an, der das Sächsische Landesarbeitsgericht seit 2006 leitete und mit Ablauf des 30. April 2021 in den Ruhestand tritt.

Dr. Michael Gockel wurde 1955 in Essen geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier tätig. Im November 1985 wurde Dr. Michael Gockel zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Stuttgart ernannt. In den Jahren 1987 bis 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Kassel tätig. Seit Oktober 1991 war Dr. Michael Gockel an das Kreisgericht Leipzig-Stadt, Kammern für Arbeitsrecht, abgeordnet. In den Jahren 1988 bis 1994 war er zusätzlich Lehrbeauftragter der Gesamthochschule Kassel. Im Jahr 1993 wurde Dr. Michael Gockel zum Direktor des Arbeitsgerichts Leipzig ernannt. 1995 erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Arbeitsgerichts beim Arbeitsgericht Leipzig. Seit 15. Februar 2006 ist Dr. Michael Gockel Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts.

Beim Landesarbeitsgericht sind 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 6 Richterinnen und Richter. Das Landesarbeitsgericht führt außerdem die Dienstaufsicht über die fünf sächsischen Arbeitsgerichte in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau mit insgesamt 112 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 41 Richterinnen und Richter.


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