Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben begrüßt starkes Engagement gegen Antisemitismus.

05.05.2021, 12:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Hans Strobl, stellt den Gemeinsamen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen vor.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben, Dr. Thomas Feist, hat heute in einer Online-Pressekonferenz die gute Zusammenarbeit verschiedener Akteure und das starke Engagement gegen Antisemitismus in Sachsen vorgestellt und gewürdigt.

Seit fast einem Jahr sind die jüdischen Gemeinden hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von antisemitischen Straftaten im konstruktiven Dialog mit dem Generalstaatsanwalt des Freistaats Sachsen. Der Austausch zwischen den Gemeindeleitungen und dem Generalstaatsanwalt fand dabei auf gemeinsame Anregung des Beauftragten Dr. Thomas Feist und Generalsstaatsanwalt Hans Strobl statt.

Um in der täglichen Arbeit sowohl den Polizeibehörden als auch den Staatsanwaltschaften noch gezielter Informationen und Unterstützung beim Erkennen und Verfolgen antisemitischer Straftaten zu geben sowie den Opferschutz zu erhöhen, wurde ein »Gemeinsamer Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen – Antisemitische Straftaten erkennen und konsequent verfolgen« erarbeitet, der die konsequente Bekämpfung des Antisemitismus im Freistaat Sachsen weiter verbessern soll.

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Hans Strobl erklärte: »Über den offenen und freundschaftlichen Dialog mit den jüdischen Gemeinden und dem Beauftragten der Staatsregierung bin ich sehr froh. Der gegenseitige Austausch hat uns für die Abfassung des Leitfadens wichtige Impulse, insbesondere zu Fragen des wichtigen Opferschutzes gegeben. Mit dem Leitfaden haben wir einen wichtigen Baustein für die weitere Verbesserung der Strafverfolgung von antisemitischen Straftaten in Sachsen geschaffen. Insbesondere freue ich mich darauf, dass unsere fruchtbaren Gespräche in der Zukunft regelmäßig fortgesetzt werden.«

»Dieser Leitfaden reiht sich ein in die intensiven Bestrebungen der Sicherheitsbehörden zur konsequenten Bekämpfung rechtsextremistischer und antisemitischer Straftaten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Damit wird – insbesondere den Opfern gegenüber – aufgezeigt, dass sich das Recht durchsetzt. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft kann zeitnah mit angemessenen Konsequenzen ein deutliches Zeichen gegen rechtsextremistische und antisemitische Straftaten gesetzt werden.«, so Dirk Münster, der leitende Kriminaldirektor im Landeskriminalamt Sachsen.

Weiterhin hat Frau Dr. Nora Goldenbogen als Vorsitzende des Landesverbands Sachsen der Jüdischen Gemeinden vereinbart, dass regelmäßige Gespräche des Präsidiums des Landesverbands mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt stattfinden sollen. Mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Gido Hahn wurde außerdem bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Ansprechpartner für die jüdischen Gemeinden aber auch jeden jüdischen Bürger benannt.
Dazu führt Dr. Nora Goldenbogen, Vorsitzende des Landesverbands Sachsen der Jüdischen Gemeinden, aus: »Mit dem geplanten regelmäßigen Austausch zwischen Generalstaatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und jüdischen Gemeinden in Sachsen gehen wir einen wichtigen Schritt, um Antisemitismus in unserer Region gemeinsam wirkungsvoll entgegen zu treten. Wir hoffen, dass das auch dazu beitragen wird, den Betroffenen von antisemitischen Übergriffen Mut zu machen und reale Hilfe bei der Bewältigung des Geschehenen zu leisten.«

An der Pressekonferenz nahm Herr Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, teil. Er betonte: »Die Zusammenarbeit zwischen den jüdischen Gemeinden und den Strafverfolgungsbehörden in Sachsen ist vorbildlich. Der neue Leitfaden kann zu einer höheren Sensibilisierung in den Behörden und in der Justiz für Antisemitismus beitragen. Wenn Antisemitismus konsequent geahndet wird, stärkt das unsere Demokratie. Das ist dringender geboten denn je.«

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben, Dr. Thomas Feist, fasste zusammen: »Diese Initiative der Generalstaatsanwaltschaft zeigt, wie fruchtbringend die bisherige gute Entwicklung einer echten Partnerschaft zwischen den jüdischen Gemeinden und sächsischen Ministerien, Behörden und Einrichtungen wirkt. In dieser Kooperation wird für den Freistaat die Sichtweise unserer jüdischen Sachsen deutlich. Aus diesem Dialog entsteht Vertrauen, das unserer gesamten Gesellschaft gut tut. In Sachsen fehlt es nicht an kritischem Augenmerk bzgl. Antisemitismus. Im Gegenteil zeigt diese Initiative, dass Sachsen mit konstruktiven Maßnahmen wie mit dem heute vorgestellten Leitfaden vorangeht.«.


Kontakt

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben und gegen Antisemitismus

Ansprechpartnerin Anne Martin
Telefon: +49 351 564 65350
Telefax: +49 351 564 65559
E-Mail: Anne.Martin@smk.sachsen.de
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