Arbeitsminister Martin Dulig im Bundesrat zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

07.05.2021, 11:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dulig: »Gesetz stärkt Betriebsräten den Rücken und unterstützt Gründungen«

Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig hat heute im Bundesrat zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz gesprochen, der dem Gesetz heute zugestimmt hat. Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten erleichtern und den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken. Auch beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit in den Betrieben soll die Mitwirkung gestärkt und generell die Arbeit der Betriebsräte erleichtern.

»Seit fast 70 Jahren regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, doch auch heute steht die betriebliche Mitbestimmung vor Herausforderungen. Immer noch haben zu wenige Betriebe einen Betriebsrat, gerade im Osten. Nur 36 Prozent der Arbeitnehmer werden in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten, in Westdeutschland dagegen 41 Prozent. Wer einen Betriebsrat gründen will, gerät nicht selten in Konflikt mit dem Arbeitgeber«, so Dulig.
»Das ist keine Kleinigkeit, das ist ein veritabler Skandal, der tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreift«, so Dulig weiter. »Zudem schwächt dieser systematische Angriff auf die Mitbestimmung unseren Wirtschaftsstandort. Wie wichtig Betriebsräte sind, sehen wir gerade jetzt, wo ein vertrauensvoller Umgang zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorteilhaft für beide Seiten ist, um die Belastungen durch die Corona-Pandemie gemeinsam zu tragen. Demokratie im Unternehmen hat unser Land wirtschaftlich mit stark gemacht. Wo es Betriebsräte gibt und die Beschäftigten mitbestimmen, sind die Arbeitsbedingungen und damit auch die Arbeitszufriedenheit und die Arbeitsmotivation besser.«

Zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das vom Bundeskabinett bereits beschlossen wurde, sagte Minister Dulig: »Das Gesetz stärkt den Betriebsräten den Rücken und unterstützt Gründungen. Es senkt die Hürden für die Gründung und die Wahl von Betriebsräten. Gleichzeitig schützt das Gesetz diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen. Damit geht der Gesetzgeber jetzt dringende Probleme unserer betrieblichen Mitbestimmung an und modernisiert das Betriebsverfassungsgesetz. Gerade mit Blick auf die Arbeit der Zukunft ist das ein wichtiger Schritt.«

Dulig abschließend: »Gerade die aktuelle Corona-Lage hat in vielen Unternehmen gezeigt, dort wo betriebliche Mitbestimmung großgeschrieben wird, Unternehmen und Betriebsräte Hand in Hand zusammenarbeiten, dort werden die Folgen der Krise besser bewältigt.«

Folgende Maßnahmen sind im Gesetzentwurf enthalten

• Erleichterung von Betriebsratsgründungen und –wahlen
• Erleichterung bei der Wahl von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)
• Vereinfachung der digitalen Betriebsratsarbeit
• Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
• Rechte des Betriebsrats bei Weiterbildung
• Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von KI
Nach der Verabschiedung des Gesetzes von Bundesregierung und Bundesrat muss es noch vom Bundestag verabschiedet werden.


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