Sachsens Justizministerin beglückwünscht neues stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
18.05.2021, 13:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Justizministerin Katja Meier hat heute Richter am Finanzgericht Franz Taraschka beglückwünscht, der vom Sächsischen Landtag zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt worden ist. Er tritt an die Stelle des ehemaligen Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Dr. Michael Gockel, der zum 1. Mai 2021 ruhestandsbedingt aus seinen Ämtern ausgeschieden ist. Franz Taraschka wird künftig den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes vertreten.
Justizministerin Katja Meier: »Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wacht über die Einhaltung der Sächsischen Verfassung und ist damit wesentlicher Garant für den demokratischen Rechtsstaat als Grundlage unseres Zusammenlebens. Der Sächsische Landtag hat heute eine sehr erfahrene Richterpersönlichkeit zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ich danke Herrn Taraschka dafür, dass er sich zukünftig in den Dienst des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates stellen wird.«
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichtern und –richterinnen sowie vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.