Termin zur Urteilsverkündung gegen Abdullah A.
19.05.2021, 15:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
4 St 1/21
In dem Staatsschutzverfahren gegen Abdullah A. wegen Mordes u.a. (vgl. Medienin-formation Nr. 15/2021 vom 23. März 2021; https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2522 ) soll am
Freitag, dem 21. Mai 2021, um 10.00 Uhr
die Urteilsverkündung erfolgen.
Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft hat in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert.
Die Urteilsverkündung findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden statt.
Auf die für Verfahren im Prozessgebäude am Hammerweg geltenden Sicherheits-bestimmungen wird hingewiesen.
Die Bestimmungen zum Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter vgl. Medienin-formation Nr. 15/2021 vom 23. März 2021, Nr. 18/2021 vom 1. April 2021 und Nr. 19/2021 vom 7. April 2021; https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2522 gelten auch für die Urteilsverkündung.