Verbesserte pandemische Lage ermöglicht Auslaufen der Pendelndenförderung

26.05.2021, 14:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsische Unternehmen können Zuschüsse zu Übernachtungs- und Testkosten noch bis 15. Juli 2021 beantragen

Das Sächsische Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf verständigt, die Förderung nach der Förderrichtlinie Berufspendelnde zum 4. Juni 2021 zu beenden. Anträge können rückwirkend noch bis 15. Juli 2021 gestellt werden.

Möglich geworden ist dies durch die aktuell zunehmend verbesserte pandemische Lage. So steigen die Impfquote und die Anzahl verfügbarer Impfdosen in Sachsen, gleichzeitig sinkt die Anzahl der Neuinfektionen. Auch in Tschechien und Polen sind abnehmende Infektionszahlen zu verzeichnen. Damit ist das Förderangebot zu Übernachtungs- und Testkosten bezogen auf die beiden Nachbarländer gegenwärtig nicht mehr erforderlich. Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sieht bereits seit 13. Mai 2021 keine verpflichtenden Testungen für Berufspendelnde mehr vor, der Grenzübertritt zu Zwecken der Berufsausübung ist uneingeschränkt möglich.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Ich bin froh, dass wir die sächsischen Unternehmen mit unserer Förderung für die Beschäftigung ihrer Berufspendelnden unterstützen konnten. Mit dieser Regelung haben wir uns solidarisch mit unseren Nachbarländern gezeigt und die sächsischen Arbeitgeber unterstützt, die auf ihre Fachkräfte angewiesen sind. Es war mir wichtig, so einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens in Sachsen leisten zu können.«

Sowohl Sachsen als auch die Tschechische Republik und die Republik Polen waren in den vergangenen Monaten stark von COVID-19 betroffen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hatte daher im November 2020 die erstmals im Frühjahr 2020 gewährte Übernachtungsförderung für Berufspendelnde aus Tschechien und Polen wieder aufgelegt. Im Januar 2021 wurde die Richtlinie um die Förderung von Testkosten ergänzt. Sächsische Unternehmen haben im Jahr 2021 bisher 718 Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 1,53 Mio. Euro gestellt.

Die Förderkonditionen: Pro Übernachtung beträgt der Zuschuss je Berufspendelnden pauschal 40 Euro, für mitreisende enge Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, 20 Euro pro Übernachtung. Testkosten werden pauschal mit 10 Euro je Testung gefördert.

Das Förderverfahren ist so einfach wie möglich gestaltet. Der Arbeitgeber stellt die Förderunterlagen nur einmal gebündelt zusammen und sendet diese an die Landesdirektion Sachsen. Dabei ist der Antrag gleichzeitig der Auszahlungsantrag, der Nachweis der erfolgten Übernachtungen sowie der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel. Beantragt wird im Nachhinein, es gilt das Erstattungsprinzip.

Die Anträge auf die Förderung von Übernachtungskosten konnten und können laufend rückwirkend gestellt werden. Die letzte förderfähige Übernachtung ist diejenige auf den 5. Juni 2021.

Die Anträge auf die Förderung von Testkosten konnten zunächst rückwirkend für den Zeitraum 18. Januar 2021 bis 31. März 2021 ab dem 1. April 2021 gestellt werden. Der zweite Antragszeitraum läuft vom 1. April 2021 bis zum 4. Juni 2021, die entsprechenden Anträge können ab dem 5. Juni 2021 gestellt werden.

Informationen zur Förderung und Antragsformulare gibt es unter www.lds.sachsen.de sowie unter www.corona.sachsen.de.

In Sachsen arbeiten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit über 10.000 Grenzgänger aus Polen und über 9.000 Grenzgänger aus Tschechien.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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