Startschuss für Online-Wohngeldverfahren
01.06.2021, 09:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In den sächsischen Landkreisen Nordsachsen und Görlitz können Anträge digital eingereicht werden
Dresden. Heute starten die Landkreise Görlitz und Nordsachsen mit dem digitalen Wohngeldverfahren. Ab sofort können die Antragsberechtigten beider Landkreise ihren Erstantrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen z.B. der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Um das neue Verfahren zu nutzen, braucht jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt und kann künftig auch für andere Online-Verfahren genutzt werden.
Die bisherige Papiervariante des Wohngeldantrages wurde vollständig überarbeitet und als Online-Antrag neu erstellt. Dieser ist übersichtlicher gegliedert und fragt beim Antragsteller wie bei einem Interview nur die tatsächlich für die Antragsbearbeitung notwendigen Daten ab. Es wird angestrebt, im Laufe des Jahres auch andere Antragsvarianten zum Beispiel den Antrag auf Lastenzuschuss oder Anträge auf Erhöhung, Änderung sowie Weiterleistung online verfügbar zu machen.
Bei der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung zuständige Sächsischen Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) eng zusammen. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten das Verfahren.
»Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet«, so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. »Die Daten werden bei den Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass die Daten dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen. Das ist zeitgemäß, denn es beschleunigt die Bearbeitung und hilft, Fehler zu vermeiden.«
Thomas Popp, der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei stellt fest: »Das Online-Wohngeldverfahren ist ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerfreundlich und modern können Anträge digital gestellt, eingereicht und medienbruchfrei weiterbearbeitet werden. Bei durchschnittlich 26.000 Erstanträgen pro Jahr beschleunigt es die Bearbeitung erheblich und spürbar, wenn der Hauptteil der Anträge künftig digital eingereicht wird. Mit dem Online-Wohngeld haben wir in enger Kooperation zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern ein wichtiges Massenverfahren umgesetzt. Wir gehen mit Schwung die weiteren Digitalisierungsvorhaben an.«
Hintergrund: Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Grundlage ist das Bundeswohngeldgesetz. Für die Bearbeitung und Bewilligung sind in Sachsen 33 kommunale Wohngeldbehörden zuständig. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum geleistet. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bund und Land.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Zum Jahresende 2019 bezogen in Deutschland rund 504.000 Haushalte Wohngeld (entspricht 1,2% der Privathaushalte). In Sachsen erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2019 etwa 37.800 Haushalte Wohngeld.