Stellungnahme des LfV Sachsen zur Speicherung von Abgeordnetendaten

08.06.2021, 15:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

LfV-Präsident Christian: »Frühere Praxis der Speicherung von personenbezogenen Daten wurde gründlicher Prüfung unterzogen«

Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der früheren Praxis im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen zur Sammlung und Speicherung nicht nachrichtendienstlich relevanter personenbezogener Daten sächsischer Abgeordneter befasst. Anlass hierfür war der Streit zwischen dem vormaligen Präsidenten des LfV und der Fachaufsicht im sächsischen Innenministerium über die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten von Abgeordneten der AfD. Die PKK hatte diesen Streit zum Anlass genommen, im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit die langjährige Praxis im Amt grundsätzlich zu überprüfen. In diesem Kontext ist festgestellt worden, dass über viele Jahre nahezu zu allen Abgeordneten des sächsischen Landtages öffentlich zugängliche Informationen, ohne dass eine nachrichtendienstliche Relevanz zu Grunde gelegen hätte, sowie deren personenbezogene Daten, gespeichert worden waren.

»Seit meinem Amtsantritt hat die Rechtmäßigkeit der Speicherung von Abgeordnetendaten im LfV oberste Priorität. Ich habe die frühere Praxis in den vergangenen Monaten einer gründlichen Prüfung unterzogen und bereits eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die künftig eine rechtssichere Vorgehensweise sicherstellen. Über die Umsetzung werden wir mit der PKK weiterhin in einem engen fachlichen Austausch bleiben«, sagte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian in Dresden.

Die kritisierte Speicherpraxis ist zunächst nur vor dem Hintergrund verständlich, dass die im LfV Sachsen eingeführte elektronische Datenverarbeitung es mit sich bringt, dass jegliches Schriftgut, das im LfV eingeht, zunächst automatisch erfasst wird und zwar unabhängig davon, ob es nachrichtendienstliche Relevanz hat und für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Diese Relevanzprüfung erfolgt –wegen der Masse der täglich eingehenden Vorgänge- im Regelfall nicht unverzüglich, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die im internen Datenverarbeitungssystem auf diese Weise automisch gespeicherten Daten bleiben dann bis zum Abschluss einer Relevanzprüfung erhalten. Diese erfolgte bis Mitte 2020 nicht fristgemäß. So ist auch die Speicherung der Daten des MdL Dulig und vergleichbarer anderer Abgeordneter zu erklären. Diese Daten hätten –bei korrekter Arbeitsweise- bereits unverzüglich mit Posteingang gelöscht werden müssen, weil sie überhaupt keinen nachrichtendienstlichen Mehrwert besitzen und auch nicht zur Aufgabenerfüllung des LfV erforderlich sind.


Kontakt

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen

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