Tödlicher Verkehrsunfall auf der Weinböhlaer Straße in Coswig

11.06.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Meißen

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Meißen - Strafrichter - wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 27. Juli 2020 gegen 11:10 Uhr mit einem von ihm geführten LKW auf der Weinböhlaer Straße in Coswig aus Richtung Dresdner Straße kommend mit der Absicht gefahren zu sein, in die Auerstraße abzubiegen. Mit dem Umschalten auf Grün fuhr der Beschuldigte an und bog rechts in die Auerstraße ab. Dabei soll er unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Vorfahrt der 37-jährigen Geschädigten, die mit ihrem Fahrrad auf dem Radweg parallel zur Weinböhlaer Straße fuhr und beabsichtigte, die Kreuzung mit der Auerstraße geradeaus zu überqueren, missachtet und die Geschädigte frontal überfahren haben.

Die geschädigte Radfahrerin erlitt durch den Unfall so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Amtsgericht Meißen wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Meißen bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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