Medieninformation I / 2021
16.06.2021, 11:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beginn der Hauptverhandlung im Prozess zum Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz
Am 5. Juli 2021 um 9.00 Uhr wird vor dem Amtsgericht Chemnitz gegen einen 30-Jährigen aus Niedersachsen stammenden deutschen Staatsangehörigen verhandelt, der an den Ausschreitungen am 27. August 2018 gegen 21.40 Uhr vor dem jüdischen Restaurant "Schalom" in Chemnitz beteiligt gewesen sein soll. Dem Angeklagten wird vorgeworfen aus einer Personengruppe von mindestens 10 Personen heraus Pflastersteine gegen das Gebäude geworfen zu haben. Am Gebäude entstand Sachschaden. Der Wirt des Restaurants wurde durch einen Stein am Oberkörper getroffen und erlitt Verletzungen.
Der durch die Generalstaatsanwaltschaft angeklagte Sachverhalt ist als gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung zur Hauptverhandlung zugelassen worden.
Das Amtsgericht Chemnitz hat für dieses Verfahren sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen, deren Wortlaut ist im Anhang auszugsweise beigefügt. Auf die folgenden Anordnungen wird besonders hingewiesen:
1. Es ist allen Zuhörern, den Zeugen und dem Angeklagten untersagt, Mobiltelefone, mobile Computer, Funkgeräte, Foto- und Filmapparate sowie sonstige Geräte, mit denen Ton- und Bildaufnahmen angefertigt werden können mit in den Sitzungssaal zu nehmen.
2. Es wird eine Einlasskontrolle angeordnet, an der sich alle Verfahrensbeteiligten zu unterziehen haben, insbesondere besteht eine Ausweis- und Durchsuchungspflicht für sämtliche Teilnehmer.
Weitere Einzelheiten sind im Anhang aufgeführt.
3. Akkreditierungsverfahrens :
Es wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Nach der sitzungspolizeilichen Anordnung stehen 8 Sitzplätze für Journalisten und Medienvertreter zur Verfügung. Hierfür werden Platzkarten vergeben.
Es werden Mediengruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen aus dem genannten Sitzplatzkontingent reserviert wird:
Gruppe 1:
Nachrichtenagenturen: 1 Platz
Gruppe 2:
Fernsehsender: 2 Plätze
Gruppe 3:
Hörfunksender: 2 Plätze
Gruppe 4:
Tageszeitungen: 3 Plätze
hiervon 2 Plätze für Tageszeitungen mit einer ständigen Redaktion oder Verlagshauptsitz in Sachsen.
Die Sitzvergabe wird in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche vorgenommen. Im Fall sekundengleich eingehender Akkreditierungen entscheidet - soweit erforderlich - das Los.
Sofern nicht für alle Mediengruppen Meldungen eingehen, werden nicht in Anspruch genommene Sitzplätze unter den übrigen Meldungen verlost.
Akkreditieren sich mehrere Journalisten / Medienvertreter für ein Medienorgan, kann nur die vorgesehene Anzahl der Plätze an dieses Medienorgan vergeben werden. Ein Tausch ist jedoch nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung jederzeit möglich. Sammelanmeldungen einzelner Medienorgane sind nicht zu berücksichtigen. Jeder Journalist /Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Die Akkreditierungsfrist beginnt am 23.06.2021 um 12.00 Uhr und endet am 25.06.2021 um 12.00 Uhr.
Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
Pressesprecher@agc.justiz.sachsen.de
zu richten.
Gesuche außerhalb dieser Frist oder auf anderem Wege bei der Pressestelle des Amtsgerichts Chemnitz werden nicht berücksichtigt.
Dem Akkreditierungsgesuch ist eine elektronische Kopie des Presseausweises, eine Arbeitgeberbestätigung oder ein sonstiger Nachweis journalistischer Tätigkeit beizufügen. Dies gilt auch für mit anzumeldende Techniker.
4. Poolbildung
Dem akkreditierten Fernsehvertreter wird ein Fernsehteam, bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur, mit jeweils einer Kamera für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Von den akkreditierten Journalisten / Medienvertretern werden zwei Fotografen (ein Agenturvertreter und ein freier Fotograf) für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial anderen Agenturen zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Falls bis 25.06.2021,12.00 Uhr der Pressestelle beim Amtsgericht Chemnitz keine verbindliche einvernehmliche Lösung mitgeteilt wird, wird innerhalb der Gruppen die Auswahl per Los erfolgen.
Die gesamte sitzungspolizeiliche Verfügung ist auf der Homepage des Amtsgerichts Chemnitz unter Pressemitteilungen/ Sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzen abrufbar.
gez. Feuring
Richterin am Amtsgericht
Pressesprecherin