Gemeinsame Pressemitteilung: Sachsen fördert Entstehung sozialer Orte und Orte der Demokratie in kleinen Kommunen oder Stadtvierteln
22.06.2021, 13:30 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Kabinett beschließt gemeinsame Förderrichtlinie von Sozial- und Justizministerium
In der heutigen Kabinettssitzung wurde die neue gemeinsame Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens« des Sozial- und des Demokratieministeriums beschlossen. Hierfür stehen im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2021/22 insgesamt 7,4 Mio. Euro zur Verfügung, davon 5,2 Mio. Euro für Soziale Orte.
Staatsministerin Petra Köpping:
»Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mit den Modellprojekten für Soziale Orte und Orte der Demokratie das soziale und demokratische Miteinander in unserem Land stärken wollen. Mit diesem Programm wollen wir - insbesondere im ländlichen Raum - das Gemeinwesen und den Gemeinsinn unterstützen.
Auch Sie kennen sicher Gemeinden, in denen es keinen wirklichen sozialen Treffpunkt mehr gibt? Wir wollen, dass vorrangig solche kleinen Gemeinden durch das Programm »Soziale Orte« wieder einen zentralen Ort der Begegnung bekommen, an dem sich Menschen austauschen und soziales Miteinander planen und erleben können.«
Die sächsische Staatsregierung reagiert damit auf verschiedene Entwicklungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Sie fördert zukünftig nicht nur soziale Orte, sondern auch Orte der Demokratie.
Wegen der inhaltlichen Nähe und der gemeinsamen Zielrichtung erschien es sinnvoll, die beiden »Orte-Programme« in einer gemeinsamen Richtlinie zu bündeln. Die Richtlinie hat somit zwei Förderstränge:
Soziale Orte sollen insbesondere in Kommunen oder Stadtteilen mit sozialen Belastungen oder infrastrukturellen Defiziten entstehen, in denen konkrete Orte der Begegnung fehlen. Hierbei kann an bereits vorhandene Initiativen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angeknüpft werden. Sozialen Orte sollen Engagement fördern, indem sie vor allem Raum für Kommunikation bieten. Kommunen sollen damit wieder eine Mitte, einen zentralen Raum des sozialen Miteinanders, z. B. einen Bürgertreff, erhalten. Diese Orte sollen dadurch den Zusammenhalt vor Ort und in der Gesellschaft stärken.
Orte der Demokratie entwickeln ein Dach, unter dem Bürgerinnen und Bürger aller Schichten und Gruppen vor Ort zusammenkommen und demokratische Entscheidungen erfolgreicher gestalten. Die Förderrichtlinie unterstützt diese Orte durch Ausstattung und Gestaltung, durch Beratung und Vermittlung von Methoden und fördern so Begegnung und Gemeinsinn.
Staatsministerin Katja Meier:
»Orte der Demokratie gibt es in Sachsen ohne Zweifel viele. Wir knüpfen an die zahlreichen Initiativen von engagierten Bürgerinnen und Bürger an und unterstützen möglichst in jedem Landkreis einen besonderen Ort. Mit unserer Förderung wollen wir zeigen, dass die Auseinandersetzung über alle kleinen und großen Fragen von Zusammenleben und Politik möglich ist. Damit können wir die demokratische Streitkultur zu neuer Blüte bringen, ohne dabei zu spalten.«
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Ort der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von Sozialen Orten mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines Sozialen Ortes unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig, in Bezug auf Orte der Demokratie 100.000 Euro.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.