Medieninformation II/ 2021
23.06.2021, 07:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Hinweis auf geänderte Akkreditierungsbedingungen
Für die am 5. Juli 2021 um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht Chemnitz beginnenden Hauptverhandlung um die Ausschreitungen am 27. August 2018 vor dem jüdischen Restaurant in Chemnitz wurden die Akkreditierungsbedingungen. durch das Prozessgericht geändert.
Aufgrund der derzeitigen niedrigen und weiter sinkenden 7-Tages-Inzidenz der Corona Zahlen im Stadtgebiet Chemnitz ist es nunmehr möglich insgesamt 20 Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hiervon werden 13 Plätze für Journalisten reserviert.
Die sonstigen sitzungspolizeilichen Anordnungen bleiben bestehen.
Akkreditierungsverfahren
Es wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Nach der sitzungspolizeilichen Anordnung stehen 13 Sitzplätze für Journalisten und Medienvertreter zur Verfügung. Hierfür werden Platzkarten vergeben.
Es werden Mediengruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen aus dem genannten Sitzplatzkontingent reserviert wird:
Gruppe 1:
Nachrichtenagenturen: 3 Plätze
Gruppe 2:
Fernsehsender: 3 Plätze
Gruppe 3:
Hörfunksender: 2 Plätze
Gruppe 4:
Tageszeitungen: 5 Plätze
hiervon 2 Plätze für Tageszeitungen mit einer ständigen Redaktion oder Verlagshauptsitz in Sachsen.
Die Sitzvergabe wird in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche vorgenommen. Im Fall sekundengleich eingehender Akkreditierungen entscheidet - soweit erforderlich - das Los.
Sofern nicht für alle Mediengruppen Meldungen eingehen, werden nicht in Anspruch genommene Sitzplätze unter den übrigen Meldungen verlost.
Akkreditieren sich mehrere Journalisten / Medienvertreter für ein Medienorgan, kann nur die vorgesehene Anzahl der Plätze an dieses Medienorgan vergeben werden. Ein Tausch ist jedoch nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung jederzeit möglich. Sammelanmeldungen einzelner Medienorgane sind nicht zu berücksichtigen. Jeder Journalist /Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Die Akkreditierungsfrist beginnt am 23.06.2021 um 12.00 Uhr und endet am 25.06.2021 um 12.00 Uhr.
Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
Pressesprecher@agc.justiz.sachsen.de
zu richten.
Gesuche außerhalb dieser Frist oder auf anderem Wege bei der Pressestelle des Amtsgerichts Chemnitz werden nicht berücksichtigt.
Dem Akkreditierungsgesuch ist eine elektronische Kopie des Presseausweises, eine Arbeitgeberbestätigung oder ein sonstiger Nachweis journalistischer Tätigkeit beizufügen. Dies gilt auch für mit anzumeldende Techniker.
1. Poolbildung
Dem akkreditierten Fernsehvertreter wird ein Fernsehteam, bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur, mit jeweils einer Kamera für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Von den akkreditierten Journalisten / Medienvertretern werden zwei Fotografen (ein Agenturvertreter und ein freier Fotograf) für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial anderen Agenturen zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Falls bis 25.06.2021,12.00 Uhr der Pressestelle beim Amtsgericht Chemnitz keine verbindliche einvernehmliche Lösung mitgeteilt wird, wird innerhalb der Gruppen die Auswahl per Los erfolgen.
Die gesamte sitzungspolizeiliche Verfügung ist auf der Homepage des Amtsgerichts Chemnitz unter Pressemitteilungen/ Sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzen abrufbar.