»Sachsenkredite« fördern Gründungs- und Wachstumsgeschehen im sächsischen Mittelstand
20.07.2021, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Digitale Antragstellung über die Hausbanken – Minister Dulig: »Stabiles finanzielles Fundament sichert erfolgreiche Geschäftstätigkeit«
Das Sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Neukonzeption des Förderprogramms »Gründen und Wachsen« beschlossen. Damit einher geht der Start der Marke »Sachsenkredit« ab August 2021. Antragsteller können sich mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen und Anträge stellen. Erste Partnerbanken sind die LBBW und die DZ-Bank als Zentralinstitute für die Sparkassen und Volksbanken. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung von Tilgungszuschüssen, die Wiederbelebung des Hausbankenprinzips bei der SAB und die Digitalisierung aller Verfahrungsschritte. Die vom SMWA und der SAB konzipierten Sachsenkredite ergänzen die sächsische Förderlandschaft und ermöglichen die verlässliche Finanzierung aus einer Hand.
»Ein stabiles finanzielles Fundament ermöglicht und sichert eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit«, betont Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. »Das voll digitalisierte Förderverfahren erleichtert den Hausbanken die schnelle und effektive Bearbeitung der Förderkredite. Ziel ist es, den Hausbanken die jeweilige Förder- bzw. die Refinanzierungszusage innerhalb von zwei Werktagen zuzustellen. In der gegenwärtigen Corona-Phase und auch danach ist dies ein wichtiges Signal an die Finanzierungspartner.«
Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB, sagt: »Mit den Sachsenkrediten ,Gründen und Wachsen‘ sowie ,Universal‘ bietet die SAB als Förderinstitut zwei attraktive Darlehensprogramme zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft. Die Antragstellung der Sachsenkredite erfolgt über die Hausbanken, mit denen erstmals ein digitaler Datenaustausch mit der SAB ermöglicht wird. Wir wollen damit die Förderung für die Unternehmen und die Zusammenarbeit mit den Hausbanken kundenorientiert, digital und mit kurzen Bearbeitungszeiten weiterentwickeln.«
»Sachsenkredit Gründen und Wachsen« (Sachsenkredit GuW)
Neugründungen, Geschäftsübernahmen sowie Festigungs- und Wachstumsvorhaben stärken die sächsische Wirtschaft und machen sie krisenfest. Das seit einigen Jahren etablierte Förderangebot »Gründen und Wachsen« erzielt aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase aber nicht mehr die gewünschte Wirkung.
Tilgungszuschüsse für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen sollen das Förderangebot sowohl für Unternehmen und Freiberufler als auch für ihre Hausbanken wieder attraktiv machen. Der zu diesem Zweck modernisierte »Sachsenkredit GuW« unterstützt Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen zwischen 20.000 Euro und 5 Millionen Euro sächsischer KMU mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Die SAB etabliert daher eine elektronische Schnittstelle zu den Hausbanken, die die Förderkredite für ihre Kunden beantragen.
Minister Dulig: »Die neuen Tilgungszuschüsse sichern Liquidität und unterstützen gezielt besonders bedeutsame Vorhaben. Mit verschiedenen Arten von Tilgungsboni – zum Beispiel für Nachhaltigkeit, im sozialen Bereich sowie bei der Digitalisierung – setzt der Freistaat gezielt Akzente und spornt zu einem weitsichtigen unternehmerischen Handeln an.«
KMU können den Basissatz des Tilgungszuschusses auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöhen, wenn sie ihr Vorhaben in ländlichen Regionen Sachsens durchführen, wenn ihr Vorhaben einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften oder zur Digitalisierung leistet, Tariflohn gezahlt wird oder die Gründung einer selbstständigen Existenz oder eine Unternehmensnachfolge erfolgt ist.
»Sachsenkredit Universal«
Der Sachsenkredit GuW wurde vom SMWA und der SAB gemeinsam entwickelt. Daneben legt die SAB den »Sachsenkredit Universal« als Eigenprogramm zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln auf. Das Angebot richtet sich vorrangig an größere sächsische Unternehmen mit Finanzierungen ab 5 Millionen Euro bis 20 Millionen Euro. Dieser Kredit rundet die Regelförderung GuW bei großen Volumina ab und enthält Tilgungsboni in Höhe von 0,3 Prozent der Darlehenssumme pro vollem Laufzeitjahr, maximal 3 Prozent der Darlehenssumme.