Bürokratieabbau: Jahresbericht 2020 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

20.07.2021, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Der Sächsische Normenkontrollrat (© Sächsischer Normenkontrollrat)

Die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrates von links nach rechts: Andreas Bösl, Hanjo Lucassen, Ralf Leimkühler, Vorsitzender Michael Czupalla, André Jacob, Prof. Dr. Michael Schefczyk

Der Sächsische Normenkontrollrat (© Sächsischer Normenkontrollrat)

Die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrates von links nach rechts: Andreas Bösl, Hanjo Lucassen, Ralf Leimkühler, Vorsitzender Michael Czupalla, André Jacob, Prof. Dr. Michael Schefczyk

Die Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrates von links nach rechts: Andreas Bösl, Hanjo Lucassen, Ralf Leimkühler, Vorsitzender Michael Czupalla, André Jacob, Prof. Dr. Michael Schefczyk

Pressemitteilung des Sächsischen Normenkontrollrates

Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2020 vorgelegt.

Im Jahr 2020 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 26 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr 2020 unter anderem für das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes.

Vorsitzender Michael Czupalla: »Der Sächsische Landtag hat dem Sächsischen Normenkontrollrat im Jahr 2020 neue Kompetenzen übertragen. Ab dem Jahr 2021 ist nunmehr bei sämtlichen Rechtsverordnungen der Erfüllungsaufwand darzustellen. Es darf jetzt aber nicht allein bei einer transparenten Darstellung aller Gesetzes- und Verordnungsfolgen bleiben. Vielmehr muss die Staatsregierung aktiv Maßnahmen gegen den stetigen Anstieg des Erfüllungsaufwandes ergreifen.«

Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierte jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt 30,7 Millionen Euro gestiegen. Zudem wurde im Jahr 2020 ein quantifizierter einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,1 Millionen Euro ausgelöst. Dies ist der höchste Anstieg innerhalb eines Jahres seit Bestehen des Sächsischen Normenkontrollrates. Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft kam es zu einem bisher nicht dagewesenen Kostenanstieg. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die Kosten der Corona-Schutz-Verordnungen durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht dargestellt wurden.

Der Jahresbericht 2020 ist der letzte Jahresbericht der sechs Gründungsmitglieder. Deren zweite Amtszeit endet im Oktober 2021.

Hintergrund:
Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm


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