Landwirtschaftsminister Günther: »Nachwuchsförderung in der Kleintierzucht dient dem Erhalt von Vielfalt«

20.07.2021, 14:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderrichtlinie zur Tierzucht wird erweitert

Sachsen fördert künftig die Jugendarbeit, das Ausstellungswesen und die Wissensvermittlung im Bereich der Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht. Sachsens Kabinett hat am Dienstag (20.7.) eine entsprechende Erweiterung der Förderrichtlinie zur Tierzucht (RL TZ/2015) verabschiedet. Hintergrund ist das Ansinnen, junge Menschen an die Kleintierzucht heranzuführen sowie Nachwuchszüchterinnen und -züchter zu gewinnen. In diesem Jahr stehen dafür 90.000 Euro zur Verfügung.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Wir wollen bei den Kleintierrassen die Vielfalt erhalten. Das ist auch ein Stück Bewahrung biologischer Vielfalt, denn auch bei Haustieren und Kleintieren gibt es eine Vielfalt an Züchtungen und Farbenschlägen, die durch die Standardisierung in der Tierhaltung bedroht oder bereits verloren gegangen sind. Wir wollen erreichen, dass junge Menschen ihr Herz für die Kleintierzucht entdecken, sich Fachwissen aneignen und Verantwortung für Tierschutz und gute Haltung übernehmen. Wir unterstützen die Zuchtverbände deshalb auf verschiedenen Wegen der Nachwuchsarbeit.«

Die Kleintierzucht steht angesichts des hohen Durchschnittsalters der Züchterinnen und Züchter vor der Aufgabe, Nachwuchs für die Zuchtarbeit zum Erhalt einer Vielzahl von Rassen und Farbenschlägen sowie für die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten zu gewinnen.

Damit Kinder und Jugendliche spielerisch an die Kleintierzucht herangeführt werden, wird die Teilnahme an Jugendlagern gefördert. Zugleich dienen Ausstellungen dem Leistungsvergleich und der öffentlichen Präsentation von gefährdeten Züchtungen. Grundvoraussetzung dafür sind geschulte Preisrichter. Erfolgreich ausgebildete Preisrichter können daher einen Bonus erhalten. Außerdem werden die Teilnahme an Ausstellungen sowie Fort- und Weiterbildungen finanziell unterstützt und es wird die Erstellung von Informations- und Fortbildungsmaterial gefördert.

Antragsberechtigt sind der Landesverband Sächsischer Rassekaninchenzüchter e. V. und der Sächsische Rassegeflügelzüchterverband e. V.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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