Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung zum Schujahresstart

24.08.2021, 13:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Piwarz: »Unser Ziel im neuen Schuljahr bleibt Präsenzunterricht.«

Das Sächsische Kabinett hat heute (24. August) eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für den Schuljahresstart verabschiedet. »Unser oberstes Ziel bleibt, im neuen Schuljahr den Präsenzunterricht vollständig zu gewährleisten«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. In der neuen Verordnung ist ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht verankert. Eine landesweite Schulschließung ist nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich. Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule. Diese grundlegenden Maßnahmen dienen auch als Leitplanken für den weiteren Schuljahresablauf.

Zur Absicherung des Schulstarts gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen. Vom 6. bis 19. September 2021 ist eine zweimalige Testung pro Woche an Schulen für Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal geplant – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung. Die zweimalige Testung gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer in der Vorbereitungswoche. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. Weiterhin soll eine verschärfte Maskenpflicht in Schulen im Zeitraum vom 6. bis 19. September 2021 in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 umgesetzt werden.

Kultusminister Christian Piwarz: »Wir sind für den Schulstart und das neue Schuljahr gewappnet. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr haben wir on Top umfangreiche Testmöglichkeiten, den Impfschutz der Erwachsenen und jetzt auch die Möglichkeit der Impfung ab 12 Jahren. Wir wissen, die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schüler keine Pandemietreiber sind.« Der Minister stellte aber auch klar: »Wir können die Schulen sicherer machen, aber wir können sie in keinen Hochsicherheitstrakt verwandeln, der komplett virenfrei ist. Daher bleibt es eine Abwägung zwischen dem Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Kinder, wenn kein Schulalltag mehr stattfindet.« Gerade der letzte Punkt sei in den vergangenen zwei Jahren zu wenig berücksichtigt worden.

Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. »Wir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir müssen auch wieder ein Stück zurück zur Normalität mit Augenmaß«, so Piwarz.

Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der ebenfalls am heutigen Tag vom Kabinett beschlossenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern). Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschließungen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.

Der Minister appellierte: »Jeder kann weiter zu einem sicheren und ungestörten Schuljahr beitragen. Bitte informieren Sie sich über die Impfungen und nehmen Sie die Angebote wahr.« Piwarz kündigte an, in den nächsten Tagen gemeinsam mit dem Sozialministerium ein freiwilliges Impfangebot an Schulen zu unterbreiten. Die Abstimmungen zu den Details werden gerade finalisiert.

Hinweis zu den Schuleinführungsfeiern in der Schule:
Bei den Schuleinführungsfeiern müssen sich am 4. September 2021 weder die zukünftigen Erstklässler, noch die Begleitpersonen testen lassen, wenn sie das Schulgelände betreten. Alle weiteren Hygieneschutzmaßnahmen haben Bestand. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Feiern werden von den Schulen an die Eltern weitergegeben.

Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 26. August 2021 in Kraft und endet am 22. September 2021.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher N.N.
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