Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe

02.09.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – gegen sechs Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen sechs Deutsche (22, 22, 23, 24, 25 und 27 Jahre) Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 25. November 2019 in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden eingebrochen zu sein und aus dem Sächsischen Staatsschatz 21 Schmuckstücke mit insgesamt über 4.300 einzelnen Diamanten und Brillanten im Gesamtversicherungswert von mindestens 113.800.000 Euro entwendet zu haben. Zur Absicherung der Tat führten die Beschuldigten einen geladenen Revolver und eine Selbstladewaffe mit Schalldämpfer und Patronenmunition im Kaliber
7,65 mm Browning mit sich.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Beschuldigten unmittelbar vor dem Einbruch einen Brand im Pegelhaus an der Augustusbrücke gelegt haben, um die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung im Außenbereich des Historischen Grünen Gewölbes zu unterbrechen. Vor ihrer Flucht nach Berlin sollen die Beschuldigten einen Audi S6 in einer Tiefgarage in der Kötzschenbroder Straße in Dresden in Brand gesetzt haben. Von dem Brand in der Tiefgarage wurden drei weitere Autos erfasst und insgesamt 61 PKW beschädigt.

Neben dem Verlust der kunst- und kulturhistorisch außerordentlich bedeutsamen Schätze entstanden am Residenzschloss, am Pegelhaus und an der Tiefgarage sowie den dort abgestellten Autos Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro.

Die sechs Beschuldigten befinden sich weiterhin in Haft. Gegen den 23-jährigen und den 24-jährigen Beschuldigten werden derzeit Jugendstrafen vollstreckt. Beide wurden vom Landgericht Berlin rechtskräftig wegen Beteiligung am Diebstahl einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum im März 2017 verurteilt. Die Untersuchungshaft im hier geführten Verfahren ist gegen diese beiden Beschuldigten derzeit als sogenannte Überhaft notiert. Die anderen vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Die sechs Beschuldigten haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Die Anklage wurde zur Jugendkammer erhoben, da die beiden 22-jährigen Beschuldigten zur Tatzeit Heranwachsende waren.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass damit alle sechs Personen, die unmittelbar an dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe beteiligt waren, angeklagt sind. Im Übrigen dauern die Ermittlungen zu weiteren Tatbeteiligten und zum Verbleib der entwendeten Kunstschätze an. Sie werden aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30. August 2021 den Vermögensarrest gegen alle sechs Beschuldigte in Höhe von 113.800.000 Euro angeordnet.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dresden steht heute

um 14:00 Uhr an der Schinkelwache in Dresden

allen interessierten Medienvertretern für einen O-Ton zur Verfügung.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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