Programm Neustart Tourismus: Ministerin Klepsch übergibt Förderbescheide an Ski-Gebiete in Schöneck und Eibenstock

02.09.2021, 10:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rund 295.000 Euro für Ski- und Bikewelt Schöneck sowie rund 169.000 Euro für SkiArena Eibenstock

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch hat heute (2. September 2021) in Schöneck/Vogtland und Eibenstock (Erzgebirgskreis) zwei Förderbescheide aus dem Programm Neustart Tourismus übergeben. Die DLT Dienstleistungs- und Tourismus GmbH (Betreiberin der Ski- und Bikewelt Schöneck) erhält rund 295.000 Euro. An die Touristenzentrum Am Adlerfelsen GmbH (Betreiberin der SkiArena Eibenstock) gehen rund 169.000 Euro.

Beide Unternehmen waren in der vergangenen Wintersaison von den coronabedingten Betriebsschließungen betroffen. Der Lockdown zwang sie, wie viele andere touristische Dienstleister, den Geschäftsbetrieb für mehrere Monate einzustellen. Erst zum Ende der Saison kamen die Lockerungen – zu spät für den wichtigen Umsatz der Wintersaison 2020/2021.

Tourismusministerin Barbara Klepsch: »Von Anfang an war klar: Gerade die touristischen Saisonbetriebe bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Auch wenn der Bund bei den Überbrückungshilfen für die Saisonbetriebe nachgebessert hat, hilft dies nicht in allen Fällen, den Erhalt des Betriebes zu sichern und die kommende Saison vorzubereiten. Wichtig war mir, dass die kommende Saison nicht scheitert, weil die Mittel für Vorbereitungsarbeiten fehlen, die bei normalem Betrieb aus den Umsätzen erwirtschaftet worden wären. Aus diesem Grund haben wir das Programm Neustart Tourismus und Modellprojekte aufgelegt.«

An die beiden Unternehmen gerichtet zeigt sich die Ministerin erfreut, dass sie die kommende Saison tatkräftig vorbereiten können. Dabei unterstrich die Ministerin ihre Erwartung, dass kein erneuter Lockdown verhängt wird: »Denn nur so werden unsere Bemühungen Erfolg haben«, so Klepsch abschließend.

Hintergrund zur Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie Neustart Tourismus und Modellprojekte zielt auf Maßnahmen, die aus den Corona-Hilfen des Bundes wie der Überbrückungshilfe u.a. nicht bezuschusst werden können. Vorrangig trifft dies auf Maßnahmen öffentlicher Unternehmen zu, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Darüber hinaus soll die Richtlinie den nicht öffentlichen Unternehmen flankierend zu den Corona-Hilfen des Bundes Hilfe bieten, soweit dies für den Erhalt der touristischen Einrichtung oder für die Vorbereitung der kommenden Saison erforderlich ist. Zwingende Fördervoraussetzung ist in jedem Fall, dass für die Maßnahme keine Corona-Hilfe des Bundes gewährt wird. Dementsprechend sind die Rahmenbedingungen des Programms eng gefasst. Das Programm wird aus dem Sächsischen Corona-Bewältigungsfonds des Freistaats Sachsen finanziert. Die Mittel werden über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ausgereicht.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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