Kulturministerin Barbara Klepsch übergibt eine Million Euro für Leipziger Museum Coffee Baum
09.09.2021, 12:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch hat heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von einer Million Euro für das »Haus zum Arabischen Coffe Baum« an die Bürgermeisterin für Kultur der Stadt Leipzig Dr. Skadi Jennicke übergeben.
Mit den Fördermitteln soll der erste Bauabschnitt des Museums »Haus zum Arabischen Coffe Baum« realisiert werden. Die Mittel stammen aus dem Vermögen der Parteien und der ihnen verbundenen Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO). Die Stadt Leipzig plant in den kommenden Jahren eine Teilmodernisierung des traditionsreichen Hauses. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden ca. 3,0 Mio. € betragen und in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
»Ich freue mich sehr, dass wir mit der Förderung eines ersten Bauabschnitts die Grundlage für die Wiedereröffnung des Museums im »Haus zum Arabischen Coffe-Baum« legen können. Das Museum bewahrt und vermittelt Objekte aus 300 Jahren Kulturgeschichte des Kaffees. Nach der für das Jahr 2023 geplanten Wiedereröffnung wird das »Haus zum Arabischen Coffe Baum« ein großer touristischer Anziehungspunkt in Leipzig sein«, sagte Kulturministerin Barbara Klepsch.
Dr. Skadi Jennicke erwidert: »Der traditionsreiche Coffee Baum gehört zu den charmantesten Geschichtsorten Leipzigs. Wir sind dankbar, dass wir heute für die Modernisierung dieses Hauses umfangreiche Fördermittel erhalten. Diese Unterstützung wird dazu beitragen, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen den Besucherinnen und Besuchern wieder eine attraktive Verbindung von Kultur, Historie und Lebensart geboten werden kann. Aufgrund der belegten Besuche Augusts des Starken ist der Coffee Baum auch mit der Geschichte der Landeshauptstadt verbunden und zeigt die Bedeutung der Messestadt Leipzig als wichtiges Schaufenster der sächsischen Kultur.«
Das »Haus zum Arabischen Coffe Baum« befindet sich im historischen Innenstadtbereich von Leipzig zwischen Markt und Großer Fleischergasse. Das Gebäude wurde im Jahr 1556 erstmals erwähnt und gilt als eine der Sehenswürdigkeiten in Leipzig. Es ist das älteste Kaffeehaus Deutschlands und eines der ältesten Europas. Bis Ende des Jahres 2018 beherbergte es das Museum sowie ein Restaurant und Caféräume. Als Teil des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig wird im Haus eine Ausstellung zur Geschichte des Kaffees in Leipzig gezeigt. In 15 Räumen präsentiert das Museum Exponate aus 300 Jahren Kaffeekulturgeschichte.
Das Gebäude »Haus zum Arabischen Coffe Baum« wurde letztmalig in den 1990er Jahren saniert und instandgesetzt. In den letzten Jahren wurden jeweils 30.000 Besucher pro Jahr im Museum gezählt. Nach der planmäßigen Beendigung der letzten Gastronomieverpachtung zeigte sich, dass ohne eine entsprechende Instandsetzung und Teilerneuerung der Haustechnik das Museum nicht wieder geöffnet und die Gastronomie nicht mehr aufgenommen werden kann. Es bestehen eine Vielzahl baulicher und haustechnischer Defizite, sowie bauhygienische sowie arbeitsschutzrechtliche Mängel entsprechend nunmehr geltender Normen und Richtlinien. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme und die Wiederinbetriebnahme des Museums ist für das Jahr 2023 geplant. Zur Umsetzung der Baumaßnahme hat die Stadt Leipzig im Jahr 2019 einen Planungsbeschluss gefasst. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Hintergrund zu den PMO- Mitteln:
Nach der deutschen Wiedervereinigung verwaltete die Treuhandanstalt das Vermögen von SED und anderen Massenorganisationen der DDR. Die SED aber auch andere Parteien hatten Teile ihres Vermögens über Scheinfirmen auf Banken in der Schweiz transferiert. In jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gegen verschiedene Banken, zuletzt unter der Regie der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, wurde auf die Herausgabe dieser Vermögenswerte geklagt. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.