Zehn Jahre Strafvollzug in freien Formen in Sachsen

20.09.2021, 10:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vor zehn Jahren wurde der Vollzug in freien Formen in Sachsen etabliert, zunächst mit dem Projekt »Seehaus Störmthal«, heute Seehaus e.V. Das Konzept und seine Entwicklung in dem letzten Jahrzehnt stehen am 19. und 20. September 2021 im Fokus der Festveranstaltungen in Neukieritzsch.

Am Sonntag begrüßte Justizministerin Katja Meier interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie langjährige Wegbegleiterinnen und -begleiter des Vollzugs in freien Formen des Seehaus e.V. zum Jubiläumsfest »10 Jahre Seehaus und Strafvollzug in freien Formen in Sachsen« in Neukieritzsch. Die Anwesenden bekamen an diesem Tag die Möglichkeit, sich über die Vergangenheit, Gegenwart und die Zukunft des Vollzugs in freien Formen auszutauschen. An das Jubiläumsfest schließt sich heute, am 20. September 2021, der vom Seehaus e.V. durchgeführte Fachtag »Strafvollzug in freien Formen« an. Dort sprechen Expertinnen und Experten im Rahmen eines Fachtags über das Konzept und seine Umsetzung. Darüber hinaus erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Rückblick auf die Arbeit des Seehaus e.V. in Sachsen. Auch Justizstaatssekretär Mathias Weilandt wird bei dem Fachtag Fragen zum Thema Vollzug in freien Formen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtern.

Justizministerin Katja Meier: »Sachsen war und ist bundesweit Vorreiter beim Vollzug in freien Formen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Träger Seehaus e.V. das zehnjährige Bestehen feiern können. Die Betreuung im quasi familiären Rahmen verbunden mit einem intensiven pädagogischen Konzept hat es vielen jungen Menschen ermöglicht, einen Weg aus der Haft in ein sozial integriertes, straffreies Leben zu finden. Hier werden Ideen der Unterbringung und Betreuung erprobt, die weit über Sachsen hinaus Beachtung finden und beispielgebend sind. Wir wollen diese Vollzugsform in Sachsen weiterentwickeln und ausbauen.«

Im Justizvollzug wird im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung geprüft, ob Verurteilte im geschlossenen Vollzug, im offenen Vollzug oder im Vollzug in freien Formen untergebracht werden. Im Vollzug in freien Formen können Verurteilte untergebracht werden, wenn verantwortet werden kann, zu erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht entziehen und während der dortigen Unterbringung keine Straftaten begehen. Eine solche Unterbringung erfolgt nur mit Zustimmung der Verurteilten. Seit 2011 betreibt der Verein Seehaus e.V. eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen in Sachsen. Seit 2018 ist das Projekt in der Gemeinde Neukieritzsch mit insgesamt 14 Teilnehmerplätzen in zwei Wohngemeinschaften eingerichtet.

Im August 2021 wurde mit der Einrichtung eines weiteren Projekts des Vollzugs in freien Formen in Trägerschaft des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e.V. begonnen. In diesem Projekt können zukünftig bis zu vier nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte männliche Gefangene untergebracht werden.

Weitere Informationen zu Jubiläumsfest und zum Fachtag des Seehaus e.V. erhalten Sie unter:
https://seehaus-ev.de/seehaus-feste-leipzig/
https://seehaus-ev.de/fachtag-leipzig/


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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