Gemeinsame Medieninformation der PD Görlitz und der Staatsanwaltschaft Görlitz
23.09.2021, 12:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Junge Frau stirbt nach Gewaltverbrechen – Durchsuchung bei einem Tatverdächtigen
Verantwortlich: Kai Siebenäuger (ks) und Staatsanwalt Christopher Gerhardi
Junge Frau stirbt nach Gewaltverbrechen – Durchsuchung bei einem Tatverdächtigen
Bezug: 3. Medieninformation vom 15. September 2021 und 2. Medieninformation vom 16. September 2021
Großröhrsdorf, Johann-Sebastian-Bach-Straße
15.09.2021, 15:45 Uhr
Großröhrsdorf
23.09.2021, 12:00 Uhr
Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau am Mittwochnachmittag, den 15. September 2021, an der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Großröhrsdorf, haben die Ermittler am Donnerstagvormittag die Wohnung eines Tatverdächtigen in Großröhrsdorf durchsucht. Der Polizeieinsatz dauert an.
Zuletzt waren die Kriminalisten zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen und hatten sich bei den Ermittlungen auf das Umfeld des Opfers konzentriert. In diesem Zusammenhang steht nunmehr ein Jugendlicher im Tatverdacht. Die Durchsuchung und weitere Maßnahmen bei dem 15-jährigen Deutschen sollen den Ermittlern weiteren Aufschluss über die Tat geben.
Der Tatverdächtige ist vorläufig festgenommen. Ein Richter wird im Weiteren über die Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheiden.
Die Ermittlungen zum Tatmotiv, zur Begehungsweise und den sonstigen Tatumständen dauern an.
Im Einsatz befinden sich neben Beamten der Kriminalpolizei und des Einsatzzuges der Polizeidirektion Görlitz, Kräfte der Bereitschaftspolizei, ein Diensthundeführer sowie Ermittler des Landeskriminalamtes.
Emotionen, Angst und Unsicherheit sind dieser Tage bei der Bevölkerung in und um Großröhrsdorf verständlich und nachvollziehbar. Als Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gilt jedoch immer die Unschuldsvermutung. Polizei und Staatsanwaltschaft appellieren an einen verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Medien. Es besteht die Gefahr von Vorverurteilungen. »Selbstjustiz« und Bedrohungen sind strafbar, nicht gewünscht und können die Ermittlungen behindern. Diese liegen ausschließlich bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Haben Sie Vertrauen in die Arbeit der Ermittlungsorgane. Beteiligen Sie sich nicht an Spekulationen, Mutmaßungen oder Verdächtigungen in sozialen Netzwerken!