Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Landwirtschaft und Umweltschutz im Einklang. Wir fördern eine vielfältige Agrarlandschaft im Freistaat Sachsen.«
23.04.2025, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Über 50 Millionen Euro werden für mehr Biodiversität, Umweltschutz und eine nachhaltige Bewirtschaftung in der Landwirtschaft ausgezahlt.
In dieser Woche erhalten viele sächsische Landwirte und auch Naturschutzgruppen etwa 30,7 Millionen Euro nach der Förderrichtlinie »Agrarumwelt und Klimamaßnahmen« sowie rund 19,9 Millionen Euro für »ökologischen/biologischen Landbau«. Über die beiden sächsischen Landesprogramme wird damit mehr als 3.400 Förderanträgen für das Antragsjahr 2024 entsprochen. Bezogen auf die Agrarumwelt und Klimamaßnahmen werden 80.940 Hektar gefördert, ein Plus von 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus erhöhen sich die geförderten Flächen um 8,9 Prozent auf 84.045 Hektar.
Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Breitenbuch: »Die Zahlen sprechen mit einer klaren Botschaft für sich: Auch in Zeiten knapper werdender Mittel stehen wir für eine vielfältige Landwirtschaft. Ob konventionellen oder ökologischen Landbau – wir fördern ein breites Spektrum und betreiben damit eine unterstützende Politik für alle Agrarbereiche. Besonders freue ich mich, dass die beiden Förderprogramme eine breite Akzeptanz erfahren und wir eine steigende Inanspruchnahme sehen. Das zeigt das Verständnis moderner Landwirtschaft, die wir hier in Sachsen haben.«
Anliegen der Förderung nach der Richtlinie Agrarumwelt und Klimamaßnahmen ist die Eindämmung des Verlusts an Biodiversität in der Landschaft. Im Vordergrund stehen diesbezüglich der Biotopschutz (insbesondere artenreiche Grünlandbiotope und extensiv bewirtschaftete Ackerlandflächen) sowie der Artenschutz (schwerpunktmäßig mit Blick auf Insekten, Amphibien und offenlandbewohnende Vogel- sowie Säugetierarten). Weitere Ziele sind der Klimaschutz in der Landwirtschaft und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Nutzung der natürlichen Ressourcen, wie beispielsweise Wasser und Boden.
Dem gegenüber verfolgt die Förderrichtlinie ökologischer/biologischer Landbau einen gesamtbetrieblichen Ansatz. Ziel der Förderung ist hier die nachhaltige Flächenbewirtschaftung durch Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Wesentliche Kennzeichen der ökologischen Bewirtschaftung sind der Verzicht auf chemisch synthetische Pflanzenschutzmittel oder die Einhaltung vergleichsweise höherer Tierschutzstandards, wie Auslauf oder Weidehaltung. Dies führt zu positiven Begleiterscheinungen wie einer höheren Artenvielfalt und kleineren Flächenstrukturen.
Die Finanzierung der Landesprogramme erfolgt mit Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrar-und Küstenschutz).