Sachsen macht den Meister

29.08.2025, 12:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Angehende Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe bei der letzten Prüfung in der Bäderfachschule am Rabenberg (3) (© Landesdirektion Sachsen)

Angehende Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe bei der letzten Prüfung in der Bäderfachschule am Rabenberg (3) (© Landesdirektion Sachsen)

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Angehende Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe bei der letzten Prüfung in der Bäderfachschule am Rabenberg (2) (© Landesdirektion Sachsen)

Angehende Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe bei der letzten Prüfung in der Bäderfachschule am Rabenberg (2) (© Landesdirektion Sachsen)

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Angehende Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe bei der letzten Prüfung in der Bäderfachschule am Rabenberg (© Landesdirektion Sachsen)

Angehende Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe bei der letzten Prüfung in der Bäderfachschule am Rabenberg (© Landesdirektion Sachsen)

»Meister für Bäderbetriebe« aus ganz Ostdeutschland werden dank gemeinsamem Prüfungsausschuss künftig in Sachsen geprüft

Zum 1. September 2025 wird unter Zusammenschluss von insgesamt fünf Bundesländern ein gemeinsamer Prüfungsausschuss für die Prüfung zum Meister bzw. zur Meisterin für Bäderbetriebe ins Leben gerufen. Seine Geschäftsstelle ist bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) angesiedelt. Geprüft wird ebenfalls im Freistaat: In der Bäderfachschule e.V. im Sportpark Rabenberg in Breitenbrunn/Erzgebirge. Mit dabei sind die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und die Hauptstadt Berlin. Durch die effektive Bündelung von Ressourcen soll dem Fachkräftemangel in ostdeutschen Schwimmbädern gezielt entgegengewirkt werden.

LDS-Präsident Béla Bélafi: »Wir brauchen fachkundige Experten, die unsere Schwimmbäder auch in Zukunft sicher machen. Der gemeinsame Prüfungsausschuss, der bei der Landesdirektion Sachsen seine Geschäftsstelle hat, ist auf diesem Weg ein Meilenstein. Durch ihn können nicht nur sächsische, sondern auch angehende Absolventen der anderen beteiligten Bundesländer durch die LDS geprüft werden. Die Bildung eines solchen gemeinsamen Prüfungsausschusses ist einmalig in Deutschland.«

Unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wurde die Bildung des gemeinsamen Prüfungsausschusses initiiert. Dank diesem können Prüflinge aus allen beteiligten Ländern von der zuständigen Stelle bei der Landesdirektion Sachsen geprüft werden. Die Bildung eines solchen gemeinsamen Ausschusses wurde durch die Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2020 möglich.

Die Landesdirektion Sachsen bildet die angehenden Meister und Meisterinnen für Bäderbetriebe nicht selbst aus, sondern übernimmt für die Absolventen des Lehrgangs aus den fünf teilnehmenden Bundesländern die komplette Organisation und Durchführung der Prüfung. Dem Prüfungsausschuss, der für fünf Jahre berufen wird, müssen Fachkundige von Seiten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und des Lehrkörpers angehören.

Neuer Kurs macht Vorbereitung auf die Schwimmmeisterprüfung in Sachsen wieder möglich

Bis Frühjahr 2021 hat die ehemalige »Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e.V.« die Vorbereitungslehrgänge für die angehenden Meister für Bäderbetriebe an der Sportschule Rabenberg in Breitenbrunn angeboten. Danach stellte die Landesschwimmmeisterschule ihren Betrieb ein. In der Folge konnten in Sachsen keine Vorbereitung auf die Meisterprüfung mehr stattfinden.

Nach der Neugründung der »Bäderfachschule e.V.« am Sportpark Rabenberg im Frühjahr 2024 werden seit September 2024 wieder Vorbereitungslehrgänge in Sachsen angeboten. Im ersten Kurs starteten zunächst fünf Fachangestellte für Bäderbetriebe, die sich allesamt nach erfolgreicher Prüfung zum »geprüften Meister für Bäderbetriebe« weiterqualifiziert haben. Die Teilnehmer lernen im Meisterkurs unter anderem betriebswirtschaftliche, rechtliche und technische Grundlagen speziell für den Bäderbetrieb kennen. Auch Sicherheits- und Hygienemanagement, Marketing sowie Umwelt- und Ressourcenschutz sind Bestandteil der Fortbildung. Der zweite Lehrgang startet Anfang September 2025 in der Bäderfachschule.

Hintergrund:

Die Landesdirektion Sachsen ist nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) so genannte »zuständige Stelle« für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen. Die Aufgaben der zuständigen Stelle sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Dazu gehört unter anderem die Organisation und Durchführung von Prüfungen für eine Vielzahl von Aus- und Fortbildungsabschlüssen – so auch die des »geprüften Meisters / der geprüften Meisterin für Bäderbetriebe«.


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