Neues zur Endlagersuche

22.01.2026, 12:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Prüfergebnis des LfULG (© LfULG)

Auf der Karte sind nur die Gebiete dargestellt, die die Prüfschritte 1 und 2 der BGE weitestgehend bestanden haben.

Prüfergebnis des LfULG (© LfULG)

Auf der Karte sind nur die Gebiete dargestellt, die die Prüfschritte 1 und 2 der BGE weitestgehend bestanden haben.

Auf der Karte sind nur die Gebiete dargestellt, die die Prüfschritte 1 und 2 der BGE weitestgehend bestanden haben.

Landesumweltamt veröffentlicht Fachstellungnahme zum aktuellen Arbeitsstand der BGE

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte am 3. November 2025 einen neuen Arbeitsstand zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bekanntgegeben. Dazu hat das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute eine Fachstellungnahme veröffentlicht.

Aufgrund vertiefender Bewertungen wurden die im September 2020 bekanntgegebenen Gebiete in Deutschland, die für die Endlagerung in Frage kommen, von der BGE schrittweise räumlich weiter eingeengt. Im Zuge dieses aktuellen Bearbeitungsschrittes wurden auch die zum damaligen Zeitpunkt ausgewiesenen Teilgebietsflächen in Sachsen von 62,6 Prozent auf 71,6 Prozent der Landesfläche erweitert. Begründet wurde dieser Schritt mit neuen Erkenntnissen während der Detailbearbeitung der Untersuchungsräume.

Von den jetzt ausgewiesenen Teilgebietsflächen hat die BGE bereits 31,3 Prozent der Landesfläche in die Kategorie D »ungeeignet« und 32 Prozent in die Kategorie C »gering geeignet« eingestuft. Begründet wird dies unter anderem mit einer ungünstigen tektonischen Gesamtsituation oder einer ungünstigen räumlichen Charakterisierbarkeit der Gesteinseigenschaften in den kristallinen Wirtsgesteinskomplexen. Diese Gebiete werden durch die BGE schon jetzt nicht weiter betrachtet. Für 2,8 Prozent der Landesfläche Sachsens sind die ersten Prüfschritte der BGE noch nicht abgeschlossen. Damit steht auch die Zuordnung zu einer Kategorie noch aus.

5,5 Prozent der Landesfläche Sachsens haben die ersten Schritte im Prüfprozess weitgehend bestanden und bleiben weiterhin im Fokus der BGE. Das betrifft vor allem Gebiete in der Lausitz und im Erzgebirge, in denen Granite, Granodiorite oder metamorphe Gesteine, wie Gneise, als kristallines Wirtsgestein vorkommen. Eine detaillierte Begründung für die Kategorisierung dieser Gebiete liegt seitens der BGE nicht vor. Der Geologische Dienst Sachsen im LfULG schätzt ein, dass viele dieser Regionen als Standort für ein Endlager potenziell eine geringe Eignung aufweisen, da die geologischen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Insbesondere die metamorphen Gesteine im Erzgebirge weisen aufgrund ihrer komplexen geologischen Entstehungsgeschichte einen inhomogenen Aufbau auf. Damit ist eine Bewertung zur räumlichen Charakterisierbarkeit der Gesteinseigenschaften nur unzureichend möglich. Zudem schätzt das LfULG einige Granitvorkommen in Sachsen, die von starker Mineralumwandlung und Zersetzung des primären Gefüges betroffen sind, als eher gering geeignet für einen sicheren Einschluss ein. Das betrifft vor allem die durch Vergreisung beeinflussten Granite mit Vorkommen bekannter Erzlagerstätten.

Fachliche Unterstützung für betroffene Kommunen und Landkreise:

Gemeinsam mit dem Geologischen Dienst des LfULG bietet das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) den betroffenen Landkreisen und Kommunen an, die Ergebnisse der Fachstellungnahme im Rahmen von Videokonferenzen vorzustellen und fachkundig einzuordnen. Zudem besteht das laufende Angebot, durch Gespräche und Veranstaltungen über das Standortauswahlverfahren informiert zu werden, einschließlich einer Betrachtung der lokalen geologischen Verhältnisse.

Hintergrund:

Seit 2017 läuft in Deutschland die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz. Im September 2020 hatte die BGE im ersten Schritt der Phase I des Auswahlprozesses anhand bundesweit erhobener geologischer Daten insgesamt 90 Teilgebiete, das sind 54 Prozent der Fläche Deutschlands, ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Flächen, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung in einem der drei Wirtsgesteine Ton, Salz, Kristallin erwarten lassen. In Sachsen wurden drei Teilgebiete identifiziert, die insgesamt 62,6 Prozent der Landesfläche umfassen: zwei im kristallinen Wirtsgestein und eines im Tongestein.

Aktuell befindet sich der Auswahlprozess im zweiten Schritt der Phase I mit dem Ziel, aus der bereits identifizierten Gebietskulisse eine geringe Anzahl an geeigneten Standortregionen für die übertägige Erkundung vorzuschlagen. Für die Bewertung und Eingrenzung der Teilgebiete führt die BGE repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch, bei denen erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einer Gesteinsformation bewertet wird. Zudem werden erneut die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie bei Bedarf auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien angewandt. Um das Verfahren für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu gestalten, veröffentlicht die BGE bis zum Standortregionenvorschlag, der für Ende 2027 erwartet wird, jährlich Arbeitsstände im Endlagersuche-Navigator.


Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@lfulg.sachsen.de

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