Talsperre Lehnmühle: Betreten des Stauraumes verboten! Gefahr für Rohwasserqualität

20.08.2026, 14:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Verbotsschilder an der Talsperre Lehnmühle (© Landestalsperrenverwaltung Sachsen)

Es wurden vermehrt Verbotsschilder an der Talsperre Lehnmühle aufgestellt

Verbotsschilder an der Talsperre Lehnmühle (© Landestalsperrenverwaltung Sachsen)

Es wurden vermehrt Verbotsschilder an der Talsperre Lehnmühle aufgestellt

Es wurden vermehrt Verbotsschilder an der Talsperre Lehnmühle aufgestellt
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Brückentourismus in der Trinkwasserschutzzone (© Landestalsperrenverwaltung Sachsen)

Verbotener Brückentourismus in der Trinkwasserschutzzone 1 der Trinkwassertalsperre Lehnmühle

Brückentourismus in der Trinkwasserschutzzone (© Landestalsperrenverwaltung Sachsen)

Verbotener Brückentourismus in der Trinkwasserschutzzone 1 der Trinkwassertalsperre Lehnmühle

Verbotener Brückentourismus in der Trinkwasserschutzzone 1 der Trinkwassertalsperre Lehnmühle

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes der Talsperre Lehnmühle verboten ist! Um die Rohwasserqualität zur Trinkwasseraufbereitung zu schützen, befinden sich diese in der Trinkwasserschutzzone 1. Das ist die strengste Schutzzone, die auch bei einem geringen Stauspiegel nicht betreten werden darf.

Zudem besteht beim Betreten des Stauraums Lebensgefahr. Über Jahrzehnte haben sich hier feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht stecken bleiben kann. Sie bedecken eventuelle Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen man sich leicht verletzen kann. Die durch den niedrigen Wasserstand sichtbare Steinbrücke im Stauraum ist nicht mehr standsicher, so dass Einsturzgefahr besteht.

Leider wurde in den vergangenen Tagen immer wieder festgestellt, dass die bestehenden Betretungsverbote nicht beachtet werden. Die Landestalsperrenverwaltung und die Stadt Dippoldiswealde hatten in den vergangenen Wochen mehrmals per Pressemitteilung und in den sozialen Medien darauf hingewiesen. Zudem wurden zusätzliche Verbots- und Hinweisschilder aufgestellt.

Zur Durchsetzung und Kontrolle der Betretungs- und Parkverbote wurden die Ordnungsbehörden und die Polizei um Unterstützung gebeten. Außerdem hat die Landestalsperrenverwaltung eine Sicherheitsfirma zur Wahrnehmung ihres Hausrechtes rund um den Stausee beauftragt, die die Ordnungsbehörden bei Ausübung ihrer Aufgaben unterstützen wird. Bitte haben Sie Verständnis, das wir die knappe Ressource Trinkwasser gerade jetzt besonders schützen müssen und helfen Sie mit, indem Sie den Stauraum der Talsperre nicht betreten.

An die Redaktionen
Die Fotos im Anhang können gern veröffentlicht werden. Bitte geben Sie dabei folgende Bildquellen an: © Landestalsperrenverwaltung Sachsen


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