In Pandemie-Zeiten Druck von Studierenden nehmen
10.12.2021, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Erschwerte Studienbedingungen rechtfertigen erneute Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit«
Die von Wissenschaftsministerium, Landesrektorenkonferenz und Berufsakademie Sachsen gemeinsam getragene Entscheidung für weitreichende Corona-Schutzmaßnahmen an den sächsischen Hochschulen aus der vergangenen Woche bedeutet für viele Studierende zugleich erschwerte Studienbedingungen. Überwiegend setzen die Hochschulen nun wieder auf Online-Lehre und stellen damit grundsätzlich den Lehrbetrieb auf hohem Niveau auch im laufenden Wintersemester sicher.
Die Online-Formate können allerdings nicht den direkten Austausch auf dem Campus ersetzen und die Lernvoraussetzungen für die Studierenden zu Hause oder in der Wohngemeinschaft sind sehr unterschiedlich. Studieren im Homeoffice ist für viele Studierende eine zusätzliche Belastung. Die erschwerten Bedingungen führen unter Umständen dazu, dass das Studium nicht in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu Ende gebracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund bringt das Wissenschaftsministerium in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz erneut eine Verordnung auf den Weg, mit der die individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 verlängert wird.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagt dazu:
»Wir alle hatten uns gewünscht, dass das laufende Wintersemester weitgehend normal verläuft. Hochschulen, Berufsakademie Sachsen und Studierende haben gleichermaßen alles versucht, dass das gelingt. Dennoch ist aus Gründen, die weder die größtenteils geimpften Studierenden noch die Hochschulverwaltungen zu verantworten haben, wieder ein Übergang zu verstärkter digitaler Lehre nötig geworden. Dies geht mit zusätzlichen Belastungen für die Studierenden einher. Um den dadurch entstehenden Druck im Studium etwas zu mindern, sollen die Studierenden wenn nötig ihr Studium zeitlich um ein weiteres Semester strecken können, ohne dass ihnen Ausbildungsnachteile daraus entstehen.«
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Prof. Klaus-Dieter Barbknecht ergänzt:
»Für die Hochschulen ist die Entscheidung zur erneuten Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit alles andere als leicht. Es werden weniger Studierende ihr Studium wie geplant abschließen, während gleichzeitig im Frühjahr und im Herbst tausende Studienanfängerinnen und –anfänger immatrikuliert werden. Das erhöht den Druck auf die vorhandenen Lehrkapazitäten. Dennoch sehen auch die in der Landesrektorenkonferenz organisierten Hochschulen die Notwendigkeit einer erneuten Regelstudienzeitverlängerung, um die Studierenden zu guten Abschlüssen zu führen. An diesem Ziel halten alle Hochschulen und auch die Berufsakademie gleichermaßen fest.«
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz sieht eine Befugnis zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vor, wenn ein regulärer Studienbetrieb pandemiebedingt nicht oder nicht in ausreichendem Maße möglich ist. Von dieser Möglichkeit will das Sächsische Wissenschaftsministerium für das aktuell laufende Wintersemester Gebrauch machen und die Sächsische Regelstudienzeitverordnung entsprechend anpassen.
Der Verordnungsentwurf wird nun formalrechtlich geprüft und in den nächsten Wochen zur Anhörung für die Landesstudierendenvertretung sowie die Landesrektorenkonferenz freigegeben. Schließlich wird er dem Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtages zur Kenntnis gegeben. Voraussichtlich kann die Verordnung im Februar des neuen Jahres in Kraft treten und hätte entsprechende Geltung für das gesamte Wintersemester 2021/2022.
Hintergrund:
Bereits Ende 2020 hatte der Sächsische Landtag per Beschluss das Hochschulfreiheitsgesetz novelliert und damit zunächst den Weg für die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 frei gemacht. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Regelungen für weitere Semester zu treffen. Per Verordnung wurde daher bereits auch die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Sommersemester 2021 geregelt. Mit der neuerlichen Verordnung soll nun Corona-bedingt für das vierte Semester in Folge Rechtssicherheit geschaffen werden.
Die Verordnung soll die Voraussetzung schaffen, dass sich der Anspruch auf den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um die Dauer des Semesters verlängert.