Wasserspeicher Witznitz: Betreten der Südostböschung verboten! - Untersuchungen durch Sachverständigen

16.12.2021, 10:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen weist als Betreiber des Wasserspeichers Witznitz darauf hin, dass das Betreten der Südostböschung der Anlage verboten ist. Das Ufer wurde gesperrt, da nach aktuellen Berechnungen in bestimmten Bereichen keine ausreichende Standsicherheit gegeben ist. Rissbildungen und Böschungsbewegungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. An den betroffenen Stellen wurden Schilder aufgestellt, die das Betreten untersagen.

In Auftrag der Landestalsperrenverwaltung wird derzeit durch einen Sachverständigen untersucht, inwieweit der Sperrbereich weiter eingegrenzt bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Betreten wieder zugelassen werden kann. Bis die entsprechenden Untersuchungsergebnisse vorliegen, bleibt das Betreten verboten. Die Maßnahmen sind mit dem Sächsischen Oberbergamt abgestimmt.

Die Gefahr des Setzungsfließens besteht aufgrund der geologischen Gegebenheiten am Wasserspeicher Witznitz nicht.

Hintergrundinformation

Der Wasserspeicher Witznitz liegt im Landschaftsschutzgebiet Wyhraaue nordwestlich von Borna. Er entstand in einem ehemaligen Tagebaurestloch. Zwischen 1950 und 1954 wurde er zum Wasserspeicher ausgebaut und ist seitdem Teil des Speichersystems Untere Pleiße. Genutzt wurde die Stauanlage, um die Chemieindustrie und die Braunkohlekraftwerke im Einzugsgebiet der Weißen Elster mit Brauchwasser zu versorgen. Noch heute versorgt der Speicher das Kraftwerk Lippendorf und wird für die gewerbliche Fischerei genutzt. Auch für den Hochwasserschutz der Region spielt der Wasserspeicher Witznitz eine wichtige Rolle.


Kontakt

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Pressesprecherin Katrin Schöne
Telefon: +49 3501 796 378
Telefax: +49 3501 796 116
E-Mail: presse@ltv.sachsen.de

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