Staatsminister Günther: Wir brauchen beides: mehr Windenergienutzung und mehr Vogelschutz«
16.01.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Energie- und Umweltministerium setzt Leitfaden zum Vogelschutz in Kraft
Sachsens Umweltministerium hat einen Leitfaden zum Vogelschutz an Windenergieanlagen in Kraft gesetzt. Mit dem Erlass erhalten Investoren, Projektträger und Genehmigungsbehörden Vorgaben zum Artenschutz. Grundlage für den Leitfaden sind Praxiserfahrungen, Rahmenvorgaben der Umweltministerkonferenz, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Diskussionen mit Beteiligten.
Sachsens Umwelt- und Energieminister Wolfram Günther: »Damit machen wir einen grünen Haken an ein weiteres Vorhaben der Energiewende in Sachsen. Wir stellen eine Handreichung für alle bereit, die mit der Errichtung von Windenergieanlagen zu tun haben. Und wir tragen mit dem Leitfaden zur Lösung eines Zielkonflikts bei. Denn wir brauchen beides: mehr Artenschutz und konsequenten Klimaschutz durch mehr Nutzung von Windenergie. Das schließt sich nicht aus, sondern ist an konkreten Standorten mit konkreten Maßnahmen umsetzbar. Zudem lösen wir den Zielkonflikt nicht auf Kosten des Artenschutzes, sondern verbessern Verfahren und beschleunigen sie damit. Unser Erlass dient dem Schutz von Vogelarten wie dem Rotmilan und unterstützt zugleich den Ausbau der Windenergie. Die Genehmigungen von Anlagen im Freistaat können nun transparenter, rechtssicherer und schneller erfolgen.«
Der Leitfaden stellt konkrete Anforderungen an die Erfassung und Bewertung von Risiken für kollisionsgefährdete Vogelarten. Davon ausgehend wird in einer gestuften Vorgehensweise eingeschätzt, ob Risiken für Vögel deutlich erhöht sind.
In die Erarbeitung der Vorgaben waren sowohl Windenergie- als auch Naturschutzverbände eingebunden. Zudem wird damit der sächsische Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem Anwendungshinweise für den Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen vereinbart wurden. Ein weiterer Leitfaden zum Fledermausschutz an Windenergieanlagen wird derzeit vorbereitet.
Der Leitfaden ist darüber hinaus Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpaketes zum Vogelschutz, das unter anderem auch den Start einer landesweiten Brutvogelkartierung und eines Greifvogelmonitorings umfasst.