Raumordnungsbericht vorgelegt
18.01.2022, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wichtige Grundlage zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Das Kabinett hat heute (18. Januar 2022) den vom Staatsministerium für Regionalentwicklung vorgelegten Raumordnungsbericht 2020 für den Freistaat Sachsen zur Kenntnis genommen. Mit dem Raumordnungsbericht wird einmal in jeder Legislaturperiode der Landtag über die Umsetzung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung unterrichtet, die im Landesentwicklungsplan verankert sind.
»Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Sachsens«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Dazu gehört, dass für die Menschen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Verwaltungen in akzeptabler Zeit erreichbar sind.«
Einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprechend, konzentriert sich der vorgelegte Raumordnungsbericht 2020 auf wesentliche Themen der Daseinsvorsorge mit besonderem Blick auf die Erreichbarkeit der dafür vorhandenen Einrichtungen. So wird für jeden Ort unter anderem dargestellt, in welcher Fahrzeit eine Apotheke erreichbar ist und wie viele Einwohner sie versorgen muss, in welcher Entfernung eine Bibliothek zur Verfügung steht oder wie weit es bis zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist.
Grundsätzlich ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen gemessen an den Zielen des Landesentwicklungsplanes in weiten Teilen des Landes gesichert. Kleinräumige Erreichbarkeitsdefizite in dünn besiedelten Gemeinden mit verkehrlich wenig erschlossenen Gemeindeteilen sind aber nicht ausgeschlossen. »Hier kann und soll der Bericht mit den darin enthaltenen Karten Anlass sein, detailliertere Analysen vorzunehmen und mit den lokalen und regionalen Akteuren Lösungsmöglichkeiten zu finden«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Dafür kommt jedoch nicht nur eine Verbesserung der Erreichbarkeit in Frage, sondern auch flexible mobile oder digitale Angebote. So ist es zum Beispiel in vielen Landkreisen schon heute möglich, die Zulassung von Kraftfahrzeugen online zu beantragen. In diesem Fall spielt die Entfernung zur zuständigen Behörde keine so große Rolle mehr.
Der ca. 90-seitige Bericht wurde unter Federführung des Staatsministeriums für Regionalentwicklung gemeinsam mit den jeweils zuständigen Fachressorts erstellt. Er wird jetzt den Abgeordneten des Sächsischen Landtages vorgelegt.