54 000 Grundstücke für 11,6 Milliarden Euro verkauft
21.01.2022, 12:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Grundstücksmarktbericht 2021 vorgelegt
Wie hat sich der Grundstücksmarkt in Sachsen zuletzt entwickelt? Darüber informiert der aktuelle Landesgrundstücksmarktbericht, den Matthias Kredt, Vorsitzender des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen (OGA SN) heute (21. Januar 2022) an Staatsminister Thomas Schmidt übergab. Der Bericht enthält alle wesentlichen Rahmendaten zu den notariell erfassten Immobilienverkäufen des Jahres 2020 im Freistaat Sachsen, er stellt die zeitliche sowie die regionale Entwicklung dar.
So geht aus dem Bericht zum Beispiel hervor, dass ein Einfamilienhausgrundstück in der Stadt Leipzig im Jahr 2020 durchschnittlich rund 500 000 Euro kostete. Im Jahr davor waren es noch rund 410 000 Euro. Mit 1 871 Erwerbsvorgängen wurden im Landkreis Mittelsachsen mehr bebaute Grundstücke veräußert, als in allen anderen Landkreisen des Freistaates. Insgesamt wurden in Sachsen im Jahr 2020 rund 54 000 Kaufverträge mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 11,6 Milliarden Euro registriert. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Umsatz damit um sechs Prozent – und das, obwohl die verkaufte Fläche gleichzeitig um neun Prozent zurückging. Das sind nur einige Beispiele für die Analysen und Zeitreihen, die der Bericht auf rund 60 Seiten zusammenfasst.
»Der sächsische Immobilienmarkt zeigte sich damit erneut sehr robust, das ist auch mit Blick auf die im Jahr 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie bemerkenswert«, so der Vorsitzende des OGA SN, Matthias Kredt. »Was der Marktbericht nicht liefert, sind Zukunftsprognosen. Der Gutachterausschuss befasst sich ganz bewusst ausschließlich mit den objektiven Daten des zurückliegenden Marktgeschehens, ohne diese zu interpretieren. Diese Objektivität erlaubt es den Markteilnehmern, fundierte, nachhaltige und sichere Entscheidungen zu treffen. Gerade Informationslücken oder mangelnde Transparenz des Marktgeschehens können zu Fehlentscheidungen mit gravierenden Folgen führen. Das belegen die Immobilienkrisen der Vergangenheit deutlich.« Das ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber die Einrichtung politisch und wirtschaftlich unabhängiger Expertengremien – der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse – verpflichtend vorschreibt.
Staatsminister Schmidt dankte dem OGA SN für seine hervorragende Arbeit: »Mit seiner unabhängigen, detaillierten und umfassenden Zusammenstellung der Entwicklungen am landesweiten Grundstücksmarkt ist der vorliegende Bericht eine wertvolle und objektive Basis für Planungen des Freistaates und seiner Behörden, in der Wirtschaft, aber auch eine wichtige Informationsquelle für alle Bürgerinnen und Bürger.«