Landwirtschaftsminister Günther: »Planungssicherheit und Einkommensperspektiven für die Landwirtschaft auf dem Weg der Ökologisierung«

02.02.2022, 12:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt sächsische Maßnahmen der EU-Agrarförderung für den Zeitraum 2023 bis 2027

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (1.2.) den Bericht des SMEKUL zum GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 zur Kenntnis genommen und damit die sächsischen Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf den Weg gebracht. Im Förderzeitraum 2023 bis 2027 fließen insgesamt 718 Millionen Euro in die sächsische Landwirtschaft, von denen der Freistaat rund 100 Millionen Euro kofinanziert.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Nach harten Verhandlungen haben wir 2021 in der Agrarministerkonferenz unter sächsischem Vorsitz den Einstieg in den Umstieg der Agrarförderung beschlossen – weg von der Förderung nach Fläche hin zu einer Förderung, die den Einsatz für Umwelt und Gemeinwohl honoriert. Mit dem Kabinettsbeschluss geben wir den sächsischen Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit und Einkommensperspektiven. Zugleich bringen wir gemeinsam mit der Branche die Transformation und Ökologisierung der Landwirtschaft voran. Dafür standen und stehen wir regelmäßig im engen Austausch mit den berufsständischen Vertretungen, so auch während der gesamten GAP-Verhandlungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft braucht starke Betriebe. Auch deshalb haben wir auf der Agrarministerkonferenz lange und hart gerungen. Wir konnten herbe Einschnitte wie die sogenannte Kappung und Degression verhindern. Zudem konnten wir den schon 2013 beschlossenen Rückgang des »Ost-Bonus« der ELER-Mittel deutlich abmildern. Der hätte ab diesem Jahr gegriffen. Beides hätte der Landwirtschaft empfindliche Einbußen beschert.«

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hatte im März 2021 die innerdeutsche ELER-Mittelverteilung für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen. Dabei wurde ein AMK-Beschluss aus dem Jahr 2013 umgesetzt, der deutliche Mittelrückgänge für Sachsen und die übrigen ostdeutschen Länder bedeutet hätte. Sachsen hätten demnach nur noch 5,4 Prozent der bundesdeutschen ELER-Mittel zugestanden. Den sächsischen Verhandlerinnen und Verhandlern gelang es, rund acht Prozent für die sächsische Landwirtschaft zu sichern. Das entspricht einer jährlichen Summe von rund 87 Millionen Euro.

Künftig werden die Förderung aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – der 1. Säule der GAP – und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – der 2. Säule der GAP – in einem gemeinsamen Planungsdokument durch den Bund zusammengefasst, dem sogenannten GAP-Strategieplan. Dieser ist vom Bund bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung einzureichen. Die neue Förderperiode beginnt ab 2023.

Die Inhalte der 1. Säule der GAP (EGFL) werden bundesweit einheitlich geregelt. Die Zahlungen erfolgen dabei weiterhin grundsätzlich zu 100 Prozent aus EU-Mitteln. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Förderung aus der 2. Säule der GAP (ELER) liegt weiterhin in den Bundesländern. Die ELER-Zahlungen werden, mit Ausnahme der Umschichtungsmittel aus der 1. Säule der GAP, von den Bundesländern kofinanziert.

Sächsische Förderschwerpunkte im Rahmen der GAP sind insbesondere Erhalt und Verbesserung der Artenvielfalt, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), ökologischer Landbau, regionale Wertschöpfung, Investitionen in artgerechte Tierhaltung, Existenzgründungen und Hofnachfolgen und die Entwicklung des ländlichen Raums (LEADER).

Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird zunächst bis einschließlich 2025 angeboten. Damit nahm das SMEKUL eine Forderung der berufsständischen Vertreter auf.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner waren in sechs Veranstaltungen in die Erstellung des GAP-Strategieplans einbezogen.

Neben dem GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 wurde auch der Bericht zur Förderung nach dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Dieser Fonds trägt maßgeblich zur Entwicklung des Fischwirtschaftssektors im Freistaat Sachsen bei, indem diesen Unternehmen Perspektiven für eine regionale und wirtschaftlich tragfähige Fischproduktion gegeben werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
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