Arbeitsminister Martin Dulig: »Besser mit Betriebsrat«
25.02.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister ruft zu Beteiligung an Betriebsratswahlen auf
Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten in ganz Deutschland ihre Interessenvertretungen neu. Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 finden auch in Sachsen die Betriebsratswahlen statt. Welche Beschäftigten in einen Betriebsrat kommen, entscheiden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geheimer Wahl selbst.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig ruft alle Beschäftigten im Freistaat dazu auf, von ihrem Recht der Mitbestimmung im eigenen Unternehmen Gebrauch zu machen und in ihrem eigenen Interesse starke Betriebsräte zu wählen. Minister Dulig: »Ich unterstütze die Kampagne der Gewerkschaften ‚Besser mit Betriebsrat‘ aus vollster Überzeugung. Eine aktive Sozialpartnerschaft gehört zu den Erfolgsgeschichten der deutschen Wirtschaft. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, sind die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten besser. Betriebsräte sind Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft, sichern die Ordnung im Betrieb und garantieren Mitbestimmung auf Augenhöhe. Sie handeln die Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen aus, setzen über Betriebsvereinbarungen Standards im Unternehmen und engagieren sich für ein besseres Miteinander im Unternehmen. Die Beschäftigten haben es in den kommenden Wochen in der Hand: Stärken Sie Ihren Betriebsräten den Rücken!«
Untersuchungen, z.B. der Hans-Böckler-Stiftung, zeigen seit Jahren:
Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Schnitt nicht nur besser, sie bieten auch sicherere Arbeitsplätze und machen es Beschäftigten einfacher, Leben und Arbeiten miteinander zu vereinbaren. Das ist gut für die Beschäftigten und ist gut für die Unternehmen, wenn es darum geht, Fachkräfte zu finden.
Die Behinderung von Betriebsratswahlen ist laut Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt und kann bisher nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. In betriebsratslosen Firmen trauen sich allerdings oft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen. Sie befürchten, sonst ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die neue Bundesregierung will, dass Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden können.
Minister Dulig: »Ein richtiges und wichtiges Zeichen. Gerade für Sachsen. Denn hier ist es leider immer noch nicht überall selbstverständlich, dass Betriebsräte zum Arbeitsalltag in Unternehmen gehören.«
Hintergrund
Wer kann einen Betriebsrat gründen?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen einen Betriebsrat gründen. Im Betrieb müssen mindestens fünf aktiv Wahlberechtigte beschäftigt sein (davon drei auch passiv wahlberechtigt). Aus wie vielen Personen ein Betriebsrat besteht, hängt dabei von der Größe des jeweiligen Betriebs ab und ist im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Wahl im Betrieb angestellt sind. Natürlich gehören auch Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter dazu, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb arbeiten oder arbeiten sollen. Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte.
Wer kann für das Amt kandidieren?
Alle Beschäftigten, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt und 18 Jahre alt sind, können sich in den Betriebsrat wählen lassen.
Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?
In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine erstmalige Wahl jederzeit durchgeführt werden. Allerdings wird der dann gewählte Betriebsrat in den gesetzlichen, regelmäßigen Wahlrhythmus eingebunden. Gewählt wird alle vier Jahre.
Was bringt ein Betriebsrat?
Die Unternehmensseite kann in wesentlichen Fragen und bei grundsätzlichen Veränderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über deren Köpfe hinweg entscheiden.