Umwelt und Landwirtschaftsminister Günther: »Nachhaltige Ausrichtung der Landwirtschaft schützt Artenvielfalt, Böden und Klima«

18.03.2022, 13:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rund 40 Millionen Euro für umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung auf mehr als 100.000 Hektar

Derzeit erhalten sächsische Landwirtinnen und Landwirte rund 40 Millionen Euro für die umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung ihrer Flächen im Jahr 2021. An der Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2015) nehmen mehr als 3.300 Antragstellerinnen und Antragsteller teil. Das sind allen voran landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Umwelt- und Landschaftspflegeverbände sowie Einzelpersonen.

Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Sächsische Betriebe, Verbände und Einzelpersonen setzen hier Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes in der Fläche um. Dieses Engagement unterstützen wir als Freistaat. Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, vor allem von Insekten und Vögeln. Zudem schonen sie Böden, Grundwasser und Klima. Das bringt mehrfachen Nutzen. In Zeiten internationaler Kriege und Krisen sind Natur-, Umwelt- und Klimaschutz aber auch Beiträge zur Krisenfestigkeit, zur Widerstandsfähigkeit unserer Landwirtschaft und ländlichen Räume. Die aktuellen Krisen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.«

Auf Flächen von mehr als 100.000 Hektar wurden im Jahr 2021 die Vorhaben vom Agrarumwelt- und Klimamaßnahmenprogramm des Freistaates Sachsen umgesetzt. Darunter sind jeweils etwa zur Hälfte Ackerflächen und Dauergrünlandflächen.

Ein Großteil der Maßnahmen auf Ackerflächen zielt darauf ab, die biologische Vielfalt durch eine überlegte Bewirtschaftung zu erhöhen. Durch einzelne Vorhaben werden Wasser- und Bodenerosionen vorgebeugt und die Bodenbewirtschaftung verbessert. Für Insekten, Vögel und andere Wildtiere bieten Naturschutzbrachen und Blühflächen nachhaltigen Lebensraum mit einem vielseitigen Nahrungsangebot. Zusätzlich erbringt der geringe Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln einen erheblichen Beitrag zum Arten-, Gewässer- und Klimaschutz.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Dauergrünlandflächen dienen durchweg dem übergreifenden Ziel des Arten-, Gewässer- und Klimaschutzes. Die spezifischen Ziele werden dann von einzelnen Vorhaben unterstützt. Die gezielte Biotoppflege oder eine naturschutzgerechte Beweidung durch Rinder und Pferde sind Beispiele solcher Vorhaben.

Seit dem Antragsjahr 2020 ist es möglich, für regulär beendete Verpflichtungen einen Verlängerungsantrag zu stellen, welcher die Verpflichtungen jeweils um ein Jahr verlängert. Diese Möglichkeit wurde auch im Jahr 2021 von einer großen Mehrheit der Begünstigten in Anspruch genommen und besteht in diesem Jahr, welches das letzte der aktuellen Förderperiode, fort. Auf Grund der auslaufenden aktuellen Förderperiode sind Neuverpflichtungen ab dem Antragsjahr 2021 nur noch eingeschränkt möglich.

Die Agarumweltprämie gleicht den erhöhten Aufwand oder den sich aus Verpflichtungen und Auflagen ergebenden Einkommensverlust aus. In diesem Jahr werden die Maßnahmen nach der Förderrichtlinie AUK/2015 zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogramms »Next Generation EU« und Umschichtungsmitteln aus den Direktzahlungen nach dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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