44,4 Millionen Euro für benachteiligte Stadtviertel

29.03.2022, 14:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Förderrichtlinie

Der Freistaat Sachsen wird auch künftig die Städte und Gemeinden bei der sozialen Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten unterstützen. 42,5 Millionen Euro werden dafür von Europäischer Union und Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2027 bereitgestellt. Das Kabinett hat dazu heute (29. März 2022) die Förderrichtlinie »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027« beschlossen.

Städte und Gemeinden werden über die Förderrichtlinie bei Projekten zur Integration von sozial benachteiligten Menschen direkt in ihren Stadtteilen unterstützt. Gefördert werden niedrigschwellige, freiwillige Angebote, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und die Lebenssituation der Bewohner in den betreffenden Stadtgebieten verbessern. Möglich sind unter anderem Projekte der Kinder- und Jugendbildung, für lebenslanges Lernen oder zur sozialen oder beruflichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen sowie Flüchtlingen und Migranten. Unterstützt werden ebenso Maßnahmen, die die lokale Wirtschaft fördern und so einen positiven Effekt auf die Quartiersentwicklung haben.

»Mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Entwicklung benachteiligter Quartiere hat Sachsen in der vergangenen Förderperiode sehr gute Erfahrungen gemacht«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »440 Einzelvorhaben in 33 Orten wurden unterstützt. Alle Projekte haben dazu beigetragen, diese betreffenden Quartiere zu entwickeln, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und den Bewohnern neue Perspektiven zu vermitteln. Ich freue mich, dass auf Grundlage der heutigen Kabinettsentscheidung die Fortsetzung laufender Projekte gesichert und neue Projekte möglich werden.«

Neben den drei großen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz haben in den vergangenen Jahren vor allem zahlreiche Mittel- und Kleinstädte die Möglichkeiten wahrgenommen, die das ESF-Programm zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung bietet. So hat die Stadt Heidenau in den Fördergebieten »Heidenau Südwest« und »Heidenau Nordost« seit 2016 mit EU- und Landesmitteln in Höhe von 3,9 Millionen Euro 49 Projekte durchgeführt und beispielsweise ein Bürgerzentrum und einen Bürgergarten ins Leben rufen können.

Dass gute Sozialarbeit auch aus der Stadtentwicklung heraus angestoßen werden kann, zeigt ebenfalls das Beispiel der Stadt Hoyerswerda. In einem Fördergebiet, das Alt- und Neustadt verbindet, wurden mit den EU- und Landesmitteln des Programms »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2014 – 2020« vielfältige Vorhaben zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts mit 1,1 Millionen Euro gefördert.

887 000 Euro kamen dem Fördergebiet »Westliche Altstadt« der Stadt Auerbach im Vogtland zugute, die dort unter anderem das Projekt »T®agwerk« starten konnte – eine Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose, die man durch reguläre Arbeitsmarktinstrumente nur noch schwer erreichen kann.

Teilnehmen an dem Programm für die neue Förderperiode können wieder Städte mit den Gebieten, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Einwohnern haben, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB-II-Leistungen) angewiesen sind. Voraussetzung für die Förderung ist ein sogenanntes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept, das bestehende Defizite und Bedarfe analysiert und daraus konkrete Vorhaben ableitet. Nachdem das Konzept vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung bestätigt worden ist, erlässt die Sächsische Aufbaubank (SAB) für dessen Umsetzung einen Rahmenbescheid. Auf dieser Grundlage können die Städte und Gemeinden dann die Förderung einzelner Vorhaben bei der SAB beantragen und an die jeweiligen Projektträger dann weiterleiten.

Neben der Förderung einzelner Projekte ist auch die Schaffung einer Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit vorgesehen, die als landesweite Einrichtung den Erfahrungsaustausch und die Kooperation von Programmgemeinden, Projektträgern und anderen beteiligten Akteuren unterstützen soll. Dieses innovative Vorhaben wird in der neuen Förderperiode von der Europäischen Union mit zusätzlich 1,9 Millionen Euro unterstützt.

Hintergrundinformation zum Förderprogramm:

Bis zum 31. Dezember 2023 können die Städte und Gemeinden bei der SAB die gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte (GIHK) einreichen und einen Rahmenbescheid beantragen. Die Förderung richtet sich an alle Städte und Gemeinden mit Gebieten, die eine über dem Landesdurchschnitt liegende SGB II-Quote von acht Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben. Lediglich in vollumfänglich, d. h. investiv und nichtinvestiv förderfähigen LEADER-Gebieten ist eine ESF-Förderung zur Stadtentwicklung nicht möglich. Diese Gebiete sind überwiegend ländlich geprägt und weisen in der Regel keine städtischen Strukturen auf.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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