»Gleichberechtigtes Miteinander von Klein an erleben«

20.05.2022, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen besucht heilpädagogisch-integrativen Kindergarten »Pusteblume« Niesky

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herr Michael Welsch, hat in dieser Woche den heilpädagogisch-integrativen Kindergarten »Pusteblume« des Oberlausitzer Lebens- und Familienhilfe e. V. in Niesky besucht.

In dem 1991 eröffneten Kindergarten werden Kinder mit und ohne Behinderung im Alter von einem Jahr bis zur Schulreife in drei Integrativgruppen und einer von ehemals drei heilpädagogischen Gruppen betreut. Dank des heilpädagogischen Konzeptes können auch schwer behinderte Kinder gefördert werden, für die in anderen Kindertagesstätten oft keine adäquate Betreuung möglich ist. Im multiprofessionellen Team stehen pädagogische und therapeutische Fachkräfte, wie Heilpädagoginnen, Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Sozialpädagoginnen und Physiotherapeuten zur Verfügung.

»In der Kita Pusteblume lernen Kinder ganz selbstverständlich, was gleichberechtigtes Miteinander bedeutet und dass Vielfalt unser Leben bereichert. Das gemeinsame Erleben ist dabei genauso wichtig wie die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Deshalb sind Kindergärten wie dieser unverzichtbar«, so Michael Welsch.

Im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Oberlausitzer Lebens- und Familienhilfe e. V., Jurij Strbenk, der Leiterin der Kita, Dana Lehmann, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Görlitz, Elvira Mirle sowie der Vorsitzenden des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Görlitz, Christina Böhme wurde deutlich, welch hohen Ansprüchen integrative Kindertagesstätten genügen müssen. Dafür sind die regulären Rahmenbedingungen oft nicht ausreichend. Insbesondere Familien mit behinderten Kindern seien in vielen Lebensbereichen stark gefordert, so Dana Lehmann. Der Kitaleitung liege es daher nicht nur am Herzen, dass sich alle Kinder in der Kita wohl fühlen und individuell entwickeln, sondern auch den Elternhäusern beratend und begleitend zur Seite zu stehen.

»Inklusion besteht nicht in Gleichmacherei, sondern vielmehr darin, Menschen mit Behinderungen durch die Gewährleistung von am Bedarf orientierten Nachteilsausgleichen und Settings eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu ermöglichen«, so Welsch weiter.

Im Zweifelsfalle muss nach der gegenwärtigen Rechtslage, wenn es in der frühkindlichen Phase der Förderung im Rahmen eines heilpädagogischen Settings bedarf, eine adäquate Bedarfsdeckung durch die zuständigen Träger sichergestellt werden.

Zum Abschluss des Besuches betonte der Landesbeauftragte die Wichtigkeit des Informationsaustauschs mit den Akteuren vor Ort. Diese seien ein wichtiger Impuls für seine Tätigkeit. Man werde im Gespräch bleiben.


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