Faire und leistungsgerechte Vergütung von Betreuungsvereinen
28.06.2022, 14:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Nach öffentlicher Anhörung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz wird in den Landtag eingebracht
Das Sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz in den Landtag einzubringen. Federführend verantwortlich für den Entwurf ist das Sächsische Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG).
Die Anpassung dient unter anderem der Umsetzung der Betreuungsrechtsreform. Die wurde im vergangenen Jahr auf Bundesebene beschlossenen. Für Betreuungsvereine in Sachsen sieht sie ab Januar 2023 eine deutliche Erhöhung der Finanzierung sowie die Einführung einer gesetzlichen Vergütung von Leistungen im Bereich der Querschnittsarbeit vor.
Justizministerin Katja Meier, hebt die Bedeutung der Anpassung für die sächsischen Betreuungsvereine hervor: »Die Betreuungsvereine leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit. Sie haben unter anderem die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu informieren. Zudem beraten, begleiten und unterstützen sie die rund 28.000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in Sachsen. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Thema rechtliche Betreuung aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger wird, freue ich mich sehr, dass wir mit dem Gesetzentwurf die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine für die Zukunft deutlich verbessern und rechtssicher gestalten können.«
Der Gesetzentwurf sieht für die Vereine die Abkehr vom bisherigen Fördermodell vor. Statt-dessen soll in Umsetzung der Betreuungsrechtsreform ab dem 1. Januar 2023 ein gesetzli-cher Vergütungsanspruch der Vereine unmittelbar im Ausführungsgesetz zum Betreuungs-recht geregelt werden.
Hierzu führt Katja Meier aus: »Unser Ziel ist es, die Vereine für ihre Arbeit fair und leistungsgerecht zu vergüten. Die Vereine sollen daher künftig deutlich mehr Geld erhalten. Im Zuge der Anhörung haben wir den Entwurf noch einmal überarbeitet. Zum einen wurde der Vergütungskatalog so angepasst, dass es für leistungswillige Vereine einfacher wird, die Höchstvergütung von 44.000 EUR pro Jahr auch tatsächlich auszuschöpfen. Zum anderen haben wir dafür gesorgt, dass der Situation der Vereine im ländlichen Raum besser Rechnung getragen wird. Dieser Punkt war mir besonders wichtig. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat muss sichergestellt sein, dass sie, wenn sie eine ehrenamtliche Betreuung wahrnehmen, genügend Ansprechpersonen und Unterstützung durch einen Betreuungsverein vorfinden.«
Daneben sieht der Entwurf auch diverse Anpassungen an weiteren Landesgesetzen mit Justizbezug vor. Unter anderem schafft er die landesrechtlichen Grundlagen dafür, dass der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, künftig auch in Teilzeit stattfinden kann.
Das Zweite Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz soll noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden. Ziel ist es, dass es am 1. Januar 2023 zeitgleich mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Bund sowie der Änderung des Deutschen Richtergesetzes in Kraft treten kann.