Sächsisches Kabinett bringt umfassende Hochschulgesetz-Novelle auf den Weg

20.07.2022, 12:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Entwurf des Wissenschaftsministeriums zur Anhörung freigegeben

Nach erster Lesung hat das Sächsische Kabinett eine umfassende Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit der Neufassung soll das Hochschulrecht im Freistaat in zentralen Punkten weiterentwickelt, modernisiert und für die Anforderungen einer herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft bestmöglich aufgestellt werden.

Ausgewählte Neuerungen:

Der Gesetzentwurf stärkt den akademischen Mittelbau. Es werden die Grundlagen für verbindliche Karrierewege in der Wissenschaft geschaffen und neue Kategorien des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen festgelegt. So soll es künftig sogenannte Lektorinnen und Lektoren mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre geben, um neue Karrierewege für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neben der Professur zu eröffnen. Im Unterschied zu wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen Lektorinnen und Lektoren Aufgaben in Lehre oder Forschung selbstständig wahr.
Erstmals wird zudem eine Interessensvertretung für Doktorandinnen und Doktoranden im Gesetz verankert. Die Novelle strebt u.a. an, die Hochschulorgane in ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen mehr ins Gleichgewicht zu bringen.

Die Novellierung stärkt den Transfer der Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Hochschulen haben im Rahmen ihrer Hochschulautonomie die Verantwortung, entsprechende Transferkonzepte aufzustellen und umzusetzen. Ausgründungen sollen so befördert werden. In diesem Rahmen sollen Stellen für sogenannte Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager insbesondere für die Aufgaben Strategieentwicklung und Forschungstransfer geschaffen werden.

Um die Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften gleichberechtigt in die Promotionsverfahren einzubinden, sollen diese an eine Fakultät einer Universität kooptiert werden können. Dies ist eine Voraussetzung für das angestrebte Modell eines Promotionskollegs.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Die Rahmenbedingungen für Lehre, Forschung und Dritte Mission an unseren Hochschulen ändern sich fortlaufend. Mit der Gesetznovelle stärken wir die Hochschulautonomie, entlasten bei Bürokratie, erhalten den weitgehenden Handlungsspielraum für die Hochschulverwaltungen und verbessern die Bedingungen für die Hochschulmitglieder. Das gibt dem Gesamtsystem die nötige Flexibilität, gute Lehre und Forschung auch in Zukunft gestalten zu können.«

Bis zum Herbst haben nun alle relevanten Interessengruppen im Bereich Hochschule Gelegenheit, Stellungnahmen und Änderungsvorschläge zum vorliegenden Gesetzentwurf abzugeben. Auf dieser Grundlage wird der Gesetzentwurf dann für die zweite Kabinettsbefassung vorbereitet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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