Erneut 158 Millionen Euro für Städtebauförderung
22.07.2022, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsminister Schmidt unterzeichnet Bund-Länder-Vereinbarungen zur Städtebau- und Sportstättenförderung
Sachsens Städte und Gemeinden können auch in diesem Jahr wieder mit erheblichen Mitteln durch die Städtebauförderung unterstützt werden. Nachdem der Zustimmung des Kabinetts hat Staatsminister Thomas Schmidt die beiden entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für Fördermittel in Höhe von 158 Millionen Euro.
Allein 149 Millionen Euro stellen Bund und Freistaat Sachsen zu gleichen Teilen über die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 bereit. »Die Gemeinden können mit Hilfe der Förderung vielfältige städtebauliche Maßnahmen umsetzen und so das Lebens- und Arbeitsumfeld ihrer Einwohnerinnen und Einwohner deutlich verbessern«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »So können weiter Gebäude saniert werden, städtische Plätze neugestaltet, Grün- und Freiflächen ausgebaut, aber auch Familienzentren, Kindertagesstätten oder Freizeittreffs für Jugendliche saniert oder neu geschaffen werden.«
»Dass die Mittel in dieser Höhe durch den Bund bereitgestellt werden, war gerade in diesem Jahr keine Selbstverständlichkeit. Auch der entschlossene Einsatz Sachsens hat mitgeholfen, dass es von Seiten des Bundes nicht zu Kürzungen gekommen ist«, so Schmidt weiter.
Über die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionspakt Sportstätten 2022 erhält Sachsen vom Bund weitere fünf Millionen Euro, die in diesem Jahr mit vier Millionen Euro vom Freistaat Sachsen kofinanziert werden. Gefördert werden können damit Investitionen zur Sanierung von Sportstätten, vorrangig innerhalb städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Der erforderliche kommunale Eigenanteil an den Investitionen beträgt lediglich zehn Prozent.
Insgesamt stehen auf Grundlage der beiden Verwaltungsvereinbarungen Fördermittel in Höhe von 158 Millionen Euro bereit, mit denen Investitionen in Höhe von 233 Millionen Euro ausgelöst werden können.
Im Interesse der Städte und Gemeinden wurden die Antragsverfahren bereits frühzeitig in Gang gesetzt und entsprechende Programmaufrufe im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Viele Kommunen haben Mittel beantragt, weitere Anträge sind erst für das Programmjahr 2023 möglich. Die Bewilligungen für das Programmjahr 2022 werden voraussichtlich im 3. Quartal von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erteilt.