Forstminister Günther: »Wir erhöhen die Förderung für Waldumbau und stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse«

30.08.2022, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat Sachsen zahlt höhere Festbeträge für Waldumbau und Erstaufforstung

Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag (30.8.) die Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020) beschlossen. Die Förderfestbeträge für Waldumbau und Erstaufforstung werden erhöht, zudem wird die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse erweitert und verbessert.

Forstminister Wolfram Günther: »Erneut passen wir die Festbeträge für die Waldumbauförderung an die aktuellen Kosten an. Vor allem die gestiegenen Preise für Pflanzen und Saatgut schlagen sich in den neuen Beträgen nieder. Aufgrund der Borkenkäferkatastrophe haben wir in unseren Wäldern weiterhin enorme geschädigte Flächen. Wir wollen, dass diese Flächen schnellstmöglich wiederbewaldet und dabei umgebaut werden. Umbau heißt: Wir brauchen den beschleunigten Waldumbau hin zu klimastabilen, struktur- und artenreichen sowie leistungsfähigen Mischwäldern mit hohem Laubbaumanteil. Genau deshalb haben wir die Förderung für standortgerechte Naturverjüngung erneut verbessert. Zudem stärken wir die Zusammenarbeit von Waldbesitzenden, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken. Der Wald der Zukunft ist eine Gemeinschaftsaufgabe.«

Da die Aufarbeitung der Waldschäden und die Wiederbewaldung in einer Gemeinschaft wesentlich besser bewältigt werden können als durch einzelne Waldbesitzende, werden forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse noch stärker unterstützt. Damit soll ein höherer Anteil von Waldbesitzenden in den 24 sächsischen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) erreicht werden. Die Gewinnung, fachliche Betreuung und qualifizierte Information der Mitglieder ist ein erheblicher Aufwand für die Geschäftsführung einer FBG. Deshalb wurde dafür eine niederschwellige Fördermöglichkeit geschaffen, die auch von ehrenamtlich geführten oder im Aufbau befindlichen FBGen genutzt werden kann.

Außerdem sollen dauerhafte Waldpflegeverträge für FBG-Mitglieder noch attraktiver gefördert und leichter zugänglich gemacht werden, damit möglichst viele FBGen neben dem Holzverkauf ein weiteres Leistungs- und Finanzierungsstandbein aufbauen. Unter Waldpflegeverträgen versteht man die entgeltliche vertragliche Verwaltung von Mitgliedsflächen durch FBGen im Privatwald bis 100 Hektar Größe zur sachgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung.

Hintergrundinfos:
 Link Förderseite: https://www.lsnq.de/WuF
 Link Förstersuche: https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche-27430.html


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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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