Staatsministerin Köpping wirbt in Brüssel für neuen Umgang mit Afrikanischer Schweinepest

07.09.2022, 12:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Wir brauchen eine Neubewertung der ASP-Maßnahmen«

Sachsens umfangreiche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden von Sozialministerin Petra Köpping und Sebastian Vogel, Staatssekretär und Leiter des Krisenstabs für die ASP-Bekämpfung derzeit bei einem Arbeitsbesuch bei der Europäischen Kommission in Brüssel vorgestellt. Köpping und Vogel treffen sich mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Bei den Gesprächen geht es auch um einen möglichen neuen Umgang mit der Tierseuche, bei dem Regelungen für die Verwertung von Hausschweinen von den ASP-Bekämpfungsmaßnahmen entkoppelt werden. Derzeit gelten für Landwirtschaftsbetriebe mit Schweinehaltungen automatisch Einschränkungen für die Verwertung ihrer Produkte, sobald sie in einer zur ASP-Bekämpfung festgelegten Sperrzone liegen.

»Das hohe Niveau an Biosicherheit in den schweinehaltenden Betrieben und unsere auch finanziell sehr aufwändigen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung haben bisher verhindert, dass das ASP-Virus auf Hausschweinbestände übertragen wurde. Das ist ein großer Erfolg. Trotzdem sind viele der Betriebe in ihrer Existenz bedroht, weil sie ihre Produkte nur noch mit großen Aufwand und mit starken Preisnachlässen vermarkten können. Auch dies müssen wir bei der ASP-Bekämpfung im Blick haben. Deshalb werben wir für eine Neubewertung der Maßnahmen«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

»Wir sind bei der Ausweitung der Sperrzonen an die EU-Vorgaben gebunden, die einen 10-Kilometer-Radius um einen ASP-Fall fordern. Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben mit ihrer Bekämpfung bisher eine Flächenausbreitung der Tierseuche nach Westen allein versucht zu verhindern – ohne ausreichende Unterstützung des Bundes oder anderer Bundesländer. Trotzdem gibt es weit im Westen der Bundesrepublik Ausbrüche. Dies muss zu einer grundsätzlichen Neubewertung der Seuchenbekämpfung führen. Wir würden uns bei der ASP-Bekämpfung gern an den Maßnahmen zur Tilgung der Geflügelpest orientieren«, begründet Staatssekretär Sebastian Vogel und ergänzt: »Dabei ist es den örtlichen Behörden überlassen, wann sie im Falle der Feststellung bei Wildvögeln und auf Basis einer entsprechenden Risikobewertung Restriktionszonen und Beschränkungen für Tierhalter erlassen. Den Geflügelhaltern bietet auch diese Vorgehensweise einen guten Schutz vor einem Eintrag der Seuche. Nach geltendem EU-Recht könnte die ASP-Bekämpfung immer schwerer organisierbar werden und immer mehr Tierhalter in wirtschaftliche Nöte bringen. Deshalb werben wir für einen neuen Umgang mit der Tierseuche.«

In Sachsen gibt es seit 31. Oktober 2020 insgesamt 1628 Nachweise von Afrikanischer Schweinepest in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen. Die innere Sperrzone II mit Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft sowie die Öffentlichkeit erstreckt sich mittlerweile von der Elbe bis zur Landesgrenze zu Polen und hat eine Fläche von 5.136 km². Die Pufferzone darum umfasst eine Fläche von 1.798 km². Bisher wurden in den und um die Sperrzonen 452 Kilometer Festzaun und 140 km E-Zaun errichtet, um die Bewegungen des Schwarzwilds und damit die Verbreitung des Virus einzudämmen. Weitere 79 Kilometer befinden sich derzeit im Aufbau, 188 Kilometer in unmittelbarer Bauvorbereitung und zusätzliche 175 Kilometer Zaun sind in Planung. In der Sperrzone wird intensiv mit Unterstützung von Kadaverspürhunden und Drohnen nach Fallwild gesucht. Ein Jagdprojekt dient der Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Der Freistaat Sachsen hat für Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche bisher rund 22 Millionen Euro ausgegeben.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden Ausbrüche in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen festgestellt. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden auch bereits Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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