Geförderte Photovoltaik-Speicher: Drosselung der Einspeisung aufgehoben
13.10.2022, 17:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Für Empfängerinnen und Empfänger einer sächsischen Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Speicher entfällt ab heute (13.10.) die auf 50 Prozent beschränkte Einspeisung von selbstproduziertem Strom. Dies hat Sachsens Energieministerium entschieden. Profitieren werden Zuwendungsempfänger, bei denen die fünfjährige Zweckbindung noch nicht abgelaufen ist. Bei technischen Fragen zur Einstellung der Anlage sollten sich die Zuwendungsempfänger an einen Elektroinstallationsbetrieb wenden.
Energieminister Wolfram Günther: »Die Energiewende besteht aus vielen Elementen. Wir ermöglichen heute, dass Betreiberinnen und Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen mit geförderten Speichern mehr Strom ins Netz einspeisen dürfen. Das verschafft ihnen mehr Einkommen und hilft, den Anteil der Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Angesichts der Energiekrise und dem dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren ist das ein wichtiger Schritt.«
Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass die Netzeinspeisung trotz Wegfallens der förderrechtlichen Auflage auf die aktuelle bundesgesetzliche Vorgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 9 EEG) zu beschränken ist. Diese bundesgesetzliche Vorgabe zur Drosselung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent gilt unabhängig von der sächsischen Speicherförderung, soll jedoch nach Plänen der Bundesregierung voraussichtlich ab dem 1.1.2023 entfallen.
Weitere Infos unter www.sab.sachsen.de