Sächsisches Kabinett stimmt Hochschulgesetzentwurf zu

21.12.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesetzesnovelle wird zur finalen parlamentarischen Beratung an Sächsischen Landtag überwiesen

Das sächsische Kabinett hat dem überarbeiteten Entwurf für ein neues Hochschulgesetz zugestimmt und zur finalen Beratung an den Sächsischen Landtag überwiesen.

Mit der umfassenden Novelle des Hochschulgesetzes soll ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Ziel ist, der Wissenschafts- und Hochschullandschaft in Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Rahmen für ihre Weiterentwickelung zu geben.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte:
»Die Novelle des Hochschulgesetzes stellt die entscheidenden Weichen für die Weiterentwicklung des Wissenschafts- und Hochschulstandortes Sachsen. Wir geben unseren Hoch-schulen neue Instrumente dafür, sich zielgerichtet auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen. Mit einem der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands stärken wir die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen sowohl in der Forschung als auch in der Lehre. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Hochschulen sind wichtige Impulsgeber für die Wirtschaft und insbesondere im Bereich der Ausgründungen werden wir weiter unterstützen.«

Wichtige Neuerungen sind:

• Kompetenzen der Hochschulorgane werden besser ausbalanciert und Hochschulautonomie wird ausgebaut:
Die Hochschulorgane werden in ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen weiter ins Gleichgewicht gebracht und verpflichtet, sich untereinander abzustimmen. Die Hochschulen erhalten mehr Möglichkeiten zur Selbststeuerung.

• Neue Personalkategorien zur Stärkung des akademischen Mittelbaus:
Es soll die neue Personalkategorie der Lektorinnen und Lektoren mit Schwerpunkt entweder in Lehre oder Forschung geschaffen werden. Dies soll neue Karrierewege für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neben der Professur eröffnen. Zudem wird es die neue Personalkategorie des Wissenschaftsmanagers / der -managerin mit Aufgaben in Verwaltung und Forschungstransfer geben. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften können Tandemprofessuren schaffen.

• Regelungen zum Rektorwahlverfahren werden angepasst:
Der Entwurf sieht eine Auswahlkommission vor, die paritätisch mit je drei Mitgliedern aus Senat und Hochschulrat besetzt sein wird. Mit drei Stimmen kann eine Kandidatin/ ein Kandidat Teil des Wahlvorschlages für den Erweiterten Senat werden. Bisher bestand eine Regelungslücke bei Verzögerungen des Verfahrens. Künftig kann das Wissenschaftsministerium im Benehmen mit dem Senat einen Amtsverweser mit den Aufgaben des Rektors vorübergehend beauftragen.

• Transfer der Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft wird gefördert:
Die Hochschulen haben im Rahmen ihrer Hochschulautonomie die Verantwortung, entsprechende Transferkonzepte aufzustellen und umzusetzen. Dies soll insbesondere Ausgründungen befördern.

• Rechte der Hochschulbeschäftigten werden gestärkt:
Erstmals wird eine Interessensvertretung für Doktoranden im Gesetz verankert. Für die Lehrbeauftragten muss eine Honorarordnung zur Höhe der Vergütung er-lassen werden. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen können künftig hauptamtlich beschäftigt werden. Die guten Erfahrungen des Rahmenkodexes werden ins Gesetz aufgenommen. So sollen befristete Arbeitsverhältnisse in der Regel für Mindestlaufzeiten von einem bzw. drei Jahren geschlossen werden.

• Verankerung von Hochschulallianzen:
Damit wird die von der EU mit ihrer Initiative »Europäische Hochschulen« vorgesehene besondere Form der Zusammenarbeit europäischer Hochschuleinrichtungen gefördert. Hochschulallianzen verwalten eigene Mittel und sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, an der andere Hochschulen bzw. Partner beteiligt sind. Hochschulallianzen können auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Unternehmen, sozialen Organisationen und öffentlichen Stellen durch anwendungsorientierte Forschung und Transfer technologische und soziale Innovationen in der Region fördern.

• Durchlässigkeit des akademischen Bildungsweges wird verbessert:
Der Übergang von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften auf eine Universität wird nach zwei Semestern erfolgreichen Studiums in einen entsprechenden Studiengang einer Universität ermöglicht, auch wenn keine Zugangsberechtigung für die Universität bestanden hat.

• Studentenwerke werden gestärkt: Die Studentenwerke sollen – wie die Hoch-schulen – durch mehrjährige Zuschussvereinbarungen Planungssicherheit für den laufenden Betrieb erhalten. Die Belange der Studentinnen und Studenten wer-den durch Sozialdarlehen besser berücksichtigt.

• Gleichberechtigte Teilhabe: Die Inklusion aller Mitglieder und Angehörigen von Hochschulen – und auch der Studienbewerberinnen und -bewerber – mit Behinderungen wird als Aufgabe der Hochschule bestimmt.

Hintergrund:
Das sächsische Kabinett gab den Referentenentwurf am 19. Juli 2022 zur Anhörung frei. Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten dabei u.a. die Landesrektorenkonferenz, die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, die Universitätsklinika, die Studentenwerke, die Berufsakademie Sachsen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, ebenso die Gewerkschaften, der Rat für sorbische Angelegenheiten sowie weitere Verbände und Interessenvertretungen. Der Entwurf wurde zudem für die Bürgerbeteiligung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal bereitgestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen ergaben eine Reihe von Änderungen, ebenso wie die Abstimmungen innerhalb der Staatsregierung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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