196,5 Millionen Euro Hilfe für benachteiligte Stadtquartiere

10.01.2023, 13:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

EU und Freistaat unterstützen nachhaltige Stadtentwicklung

Die Europäische Union und der Freistaat helfen den Kommunen in Sachsen auch künftig bei der Entwicklung benachteiligter Stadtteile. Das Kabinett hat dazu heute (10. Januar 2023) die Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027 beschlossen. Für diesen Zeitraum stehen knapp 156 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie 40,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

»Mit dieser Förderung setzen wir eine bestens bewährte Unterstützung fort, mit deren Hilfe schon in den vergangenen für die Bewohner benachteiligter Stadtquartiere Jahren viele Verbesserungen erreicht wurden«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »21 Städte haben sich in der vergangenen Förderperiode an dem Programm beteiligt. Das Interesse an der Unterstützung ist ungebrochen.«

Mit der Förderung wird Städten mit mehr als 5 000 Einwohnern eine thematisch breit angelegte Förderung angeboten. Schwerpunkte sind die Verringerung der CO2-Emissionen in den geförderten Städten und Stadtquartieren, die Verbesserung der Stadtökologie sowie Maßnahmen zur wirtschaftlichen, sozialen und baukulturellen Aufwertung der geförderten Gebiete. Möglich wird damit eine breite Palette von Maßnahmen, darunter die Umwandlung von Brachflächen in Grünanlagen, die Sanierung leerstehender Gebäude, um sie öffentlich zu nutzen, oder auch Maßnahmen, die kulturelle oder touristische Angebote verbessern. Ebenso können die Städte eigene kommunale Förderprogramme auflegen, um daraus Klein- und Kleinstunternehmen bei Investitionen zu unterstützen oder die Ansiedlung neuer Unternehmen zu fördern.

Für die Teilnahme an dem Förderprogramm müssen die Städte ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept erarbeiten, das die im jeweiligen Quartier bestehenden Benachteiligungen, den Handlungsbedarf und die zur Aufwertung vorgesehenen Maßnahmen detailliert beschreibt. Nach der Aufnahme in das Förderprogramm kann die jeweilige Stadt dann die Förderung der einzelnen Vorhaben bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Für die kreisfreien Städte liegt der Fördersatz bei 70, in allen anderen Städten bei 75 Prozent.

»Mir ist besonders wichtig, dass wir auch bei diesem Förderprogramm die Entwicklung nicht von oben anordnen, sondern die Entscheidung vor Ort getroffen wird, wie und auf welchem Weg Verbesserungen erzielt und das Wohnumfeld insgesamt aufgewertet wird«, betonte der Minister abschließend. »Dieser Weg hat sich vielfach bewährt. Wer soll es auch besser wissen, als die jeweilige Stadt mit ihren Akteuren, was für die Einwohner das Beste ist?«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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