Umweltminister Günther: »Naturschutzgroßprojekt im Erzgebirge erhält Artenvielfalt«
16.01.2023, 17:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Förderung durch Bund und Freistaat
Das Naturschutzgroßprojekt (NGP) »Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges« erhält bis Ende 2025 eine Förderung in Höhe von knapp 1,68 Millionen Euro. Die Mittel dienen insbesondere der Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (Projektphase I). Mit dem Vorhaben werden vielfältige, erzgebirgstypische Kulturlandschaftselemente mit gefährdeten Arten und Biotopen im Bereich der Kammlage geschützt, entwickelt und erlebbar gemacht. Hierzu gehören Moore, Wälder, Steinrücken, Hecken, artenreiche Berg- und Feuchtwiesen oder auch Borstgrasrasen. Unterstützt wird das Projekt durch das Bundesamt für Naturschutz und das sächsische Umweltministerium. Es wird getragen durch eine Kooperation des Erzgebirgskreises, der Stadt Marienberg sowie der Gemeinden Crottendorf und Sehmatal.
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: »Mit dem Naturschutzgroßprojekt erhalten wir die biologische Vielfalt und Einzigartigkeit dieser Erzgebirgslandschaft. Seltene Tier- und Pflanzenarten und seltene Lebensräume werden langfristig geschützt. Angesichts der Krise der Artenvielfalt ist das ein positives Signal, aber auch schlichtweg notwendig. Im Naturschutzgroßprojekt stecken Potenziale für die regionale Wertschöpfung und die Umweltbildung. Und nicht zuletzt tragen viele Bürgerinnen, Bürger und Ehrenamtliche vor Ort den Schutz der heimischen Natur breit mit. Ich freue mich über die Unterstützung durch den Bund wie auch über das Engagement der Partnerinnen und Partner vor Ort und wünsche bestmöglichen Erfolg.«
Das Bundesamt für Naturschutz fördert 75 Prozent und Sachsens Umweltministerium 15 Prozent der Kosten. Die Kooperationspartner tragen einen Anteil von zehn Prozent. Nach Abschluss der Projektphase I und auf Basis der dann vorliegenden Planungen soll das Naturschutzprojekt ab 2025 umgesetzt werden (Projektphase II). Dafür ist ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen.