Finanzminister Vorjohann zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2022: »Überschuss erlaubt Vorsorge für künftige Haushalte«
17.01.2023, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der heutigen Kabinettssitzung den vorläufigen Haushaltsabschluss des Jahres 2022 vorgestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 standen den Einnahmen von 23.613 Millionen Euro Ausgaben von 22.113 Millionen Euro gegenüber. Der sich daraus ergebende kassenmäßige Überschuss von 1.499 Millionen Euro resultiert aus nicht verbrauchten Ausgabemitteln der Ressorts und Steuermehreinnahmen in Höhe von 2.661 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan, darunter allein 541 Millionen Euro mehr als zur Oktober-Steuerschätzung des Jahres 2022 erwartet.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Diesen vorläufigen Abschluss muss man allerdings richtig einsortieren. Einerseits wurde der Doppelhaushalt der Jahre 2021 und 2022 inmitten der Coronakrise in der Annahme niedrigerer Steuereinnahmen aufgestellt, welche insbesondere im Jahresverlauf 2022 glücklicherweise nicht eingetreten sind. Und anderseits hatten wir gerade in der ersten Jahreshälfte 2022 noch mit Coronaeinschänkungen zu kämpfen, was sich bei den Investitionsausgaben der Ressorts bemerkbar gemacht hat. Das zeigt auch der geringe Mittelabfluss der neu beginnenden EU-Förderperiode der Jahre 2021-2027.«
Die hohen Steuermehreinnahmen erlauben auf eine Kreditaufnahme zur Steuerkompensation aus dem Coronabewältigungsfonds in Höhe von rund 1 Milliarde Euro zu verzichten. Weiterhin wurden zur Deckung des Doppelhaushaltes der Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro verwendet. Von den verbleibenden Steuereinnahmen muss der Freistaat Sachsen im ersten Quartal 2023 einen dreistelligen Millionenbetrag im Rahmen der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zurückzahlen, sodass sich gegenüber den Planungsgrundlagen für das Jahr 2023 bereits jetzt eine Belastung des Haushaltsvollzugs mit rund 286 Millionen Euro ergibt.
In den Einzelplänen wurden im Jahr 2022 im laufenden und im investiven Bereich insgesamt 844 Millionen Euro weniger ausgegeben als geplant. Eine Ursache neben den pandemiebedingten Einschränkungen ist der relativ geringe Abfluss von EU-Mitteln aufgrund der erst im Jahr 2022 beginnenden Umsetzung der neuen EU-Förderperiode der Jahre 2021-2027.
Es schließt sich nun das Ausgaberesteverfahren an, in dessen Rahmen gebundene, nicht verbrauchte Ausgabemittel in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden können. Erst im Ergebnis des Ausgaberesteverfahrens ergibt sich der endgültige Haushaltsabschluss des Jahres 2022.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Das Haushaltsjahr 2022 wird der Freistaat positiv abschließen können. Trotz insgesamt sehr schwieriger Rahmenbedingungen konnte auf die geplante kreditfinanzierte Steuerkompensation aus dem Corona-Bewältigungsfonds erneut vollständig verzichtet werden. Außerdem wurden aus dem Haushaltsvollzug 2022 bereits wesentliche Finanzierungsbeiträge für den Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 geleistet. Ich werde den verbleibenden Überschuss des Jahres 2022 zur dringend gebotenen Wiederauffüllung der Haushaltsausgleichsrücklage verwenden. Damit bauen wir die notwendigen finanziellen Reserven wieder auf, um unsere haushalterische Handlungsfähigkeit zu erhalten. Somit sorgen wir nicht nur für weitere Unwägbarkeiten vor, sondern agieren verantwortungsbewusst gegenüber künftigen Generationen.«