Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: Weitere 19 Vorhaben bewilligt

09.02.2023, 09:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen für Sachsen. Mit rund 1,9 Millionen Euro fördert das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) insgesamt 19 Beteiligungsvorhaben in ganz Sachsen. Die Projekte wurden im Rahmen des 2. Förderaufrufs zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung beantragt und bewilligt. Acht Kommunen und elf zivilgesellschaftliche Träger können nun in den nächsten ein bis drei Jahren politische Willensbildungsprozesse in der Gesellschaft mitgestalten und die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen stärken. Beides Faktoren, die für eine funktionierende Demokratie entscheidend sind.

Demokratieministerin Katja Meier: »Ich freue mich sehr, dass wir als Demokratieministerium die finanzielle Unterstützung von Beteiligungsvorhaben in Sachsen fortsetzen können. Im zweiten Förderaufruf haben uns deutlich mehr Anträge erreicht als in der ersten Förderperiode, was für die steigende Bekanntheit unserer Förderrichtlinie spricht, und auch für den Bedarf an Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachsen. Nun gilt: Das Jahr ist jung, die Projektumsetzungen starten und dabei wünsche ich und wünschen wir allen Akteurinnen und Akteuren ganz viel Erfolg. Einige der geförderten Vorhaben werde ich im Laufe des Jahres persönlich besuchen, um mir ein Bild von der aktiven Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Kindern und Jugendlichen zu machen.«

Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung bietet über zivilgesellschaftliche und kommunale Einzelvorhaben hinaus auch die Möglichkeit, ganzheitliche Strukturen zu fördern und Kommunen auf ihrem Weg zu einer Bürgerkommune zu begleiten. Beispielsweise im Fall der Stadt Großpösna. Diese möchte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger langfristig in allen kommunalen Handlungsfeldern mitdenken und umsetzen. Wichtige Grundlagen, wie beispielsweise das Erstellen von Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung, hat Großpösna bereits geschaffen, nun sollen mittels der Förderung weitere digitale und analoge Formate (Bürgerrat, Bürgerbudget u.v.m.) erprobt und dauerhaft etabliert werden.

Gefördert werden ebenfalls wieder Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung – so zum Beispiel in den Landkreisen Zwickau und Leipzig. Die Projekte mit den Titeln »Jugend in Werdau - Wir gestalten Zukunft« und »JUGEND MACHT! - Jugendbeteiligung Frohburg« wollen Jugendliche für kommunale Beteiligungsprozesse interessieren, deren Kompetenzen aufbauen und sie mittels der Umsetzung eigener Projekte Selbstwirksamkeit bei der Gestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes erfahren lassen. Das Projekt »Landheldinnen« möchte geeignete Voraussetzungen für die Beteiligung von jungen Frauen und Mädchen im ländlichen Raum schaffen, insbesondere in der Strukturwandelregion Lausitz und im Erzgebirge.

Einen anderen Schwerpunkt wiederum setzt das Projekt »Andersdenken - Bürgerbeteiligung für politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse der Menschen mit Behinderung«. Dreh- und Angelpunkt ist ein Wohnzentrum für körperliche behinderte Menschen im Chemnitzer Stadtteil Reitbahnviertel, das als Ort für die Begegnungen und verschiedenen Beteiligungsformate dienen wird. Hier steht die Entwicklung einer inklusiven und barrierefreien Bürgerbeteiligung für die Stadt Chemnitz durch die Stadtteilbewohnenden in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Pflegeheims im Mittelpunkt.

Doch nicht nur bestimmte Zielgruppen stehen im Fokus der aktuell geförderten Beteiligungsvorhaben, sondern auch konkrete Bauvorhaben oder städtebauliche Veränderungen, wie beispielsweise in Pirna und Markkleeberg. In Pirna wird es einen Bürgerrat zum Thema »Marktplatzgestaltung – Historischer Marktplatz Pirnas im 21. Jahrhundert« geben, während in Markkleeberg eine Bürgerbeteiligung zum Neubau der Stadtbibliothek Markkleeberg umgesetzt werden soll.

Die vollständige Liste der geförderten Projekte, sowie der aktuelle Stand bereits umgesetzter Projekte aus der 1. Förderperiode sind auf der Website https://lsnq.de/projekte einsehbar. Die Projektträger werden während der gesamten Projektlaufzeit eng durch das Demokratieministerium und das Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen begleitet, das die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch der geförderten Projektträger bietet.

Demokratieministerin Katja Meier: »Als Fördermittelgeber und als Initiator des Erfahrungs- und Beratungsnetzwerks Bürgerbeteiligung Sachsen möchten wir als Demokratieministerium zu einer verlässlichen Instanz für die Zivilgesellschaft und die Kommunen werden, wenn es darum geht Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachsen umzusetzen.«

Während die Projekte des 2. Förderaufrufs in die Umsetzungsphase gehen, läuft bereits der dritte Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: Noch bis zum 2. März 2023 können interessierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Kommunen ihre Anträge für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 starten sollen, über das Förderportal der SAB einreichen. Im Antragszeitraum bietet das Ministerium mehrere Informationsveranstaltungen zur Antragstellung an.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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