Fachstelle Wolf informiert zum Wildgatter Krappe
21.02.2023, 15:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Voraussetzungen für Entnahme liegen nicht vor
Eine interne Revision zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau (Landkreis Görlitz) hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Entnahme nach Sächsischer Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen. Das teilte die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Kriterium »Zumutbarer Schutz« erfüllt sein muss. Das ist der Fall, wenn der Zaun auf seiner gesamten Länge 180 Zentimeter hoch ist und über einen Untergrabschutz von 50 Zentimetern Breite verfügt. Der Untergrabschutz muss mit Erdankern befestigt oder 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen sein.
Zur Einordnung: Bei dem Wildgatter handelt es sich um ein mehrere Hektar großes Gehege, das mit einem Festzaun umgeben ist. Der bauliche Zustand des zwei Kilometer langen und 180 Zentimeter hohen Festzaunes mit Untergrabschutz wurde bei jeder Rissbegutachtung stichprobenartig überprüft. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte dabei der zumutbare Schutz nachgewiesen werden. Die Revision identifizierte jedoch eine Schwachstelle, an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 – 170 Zentimetern lag.
Hintergrund:
Das LfULG hatte via Pressemitteilung am 21.11.2022 unter anderem darüber informiert, dass es zuletzt im Raum Löbau wiederholte Übergriffe auf ein und dasselbe Wildgatter gab und laut Dokumentation der Rissbegutachtung der 1,80 Meter hohe Festzaun in mindestens zwei Fällen überklettert worden war. In diesem Zuge sei auf der Grundlage von § 3 Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz über den Fall im Raum Löbau informiert worden und die Dokumentation zum Rissgeschehen übergeben worden. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen nach § 6 SächsWolfMVO eingeleitet werden oder nicht.